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Ist Weihnachtsgeld pfändbar? Diese Regelungen solltest du kennen

Angesichts der hohen Preise ist das Weihnachtsgeld ein wahrer Segen. Doch kann die Gratifikation auch gepfändet werden? Alle Infos findest du hier.

Geldscheine und kleine Geschenkpakete liegen auf einem Tisch.
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Einige Gläubiger ziehen nicht nur beim Arbeitgeber, sondern auch direkt bei der Bank Geld ein. Doch selbst wenn nun das Weihnachtsgeld auf dem Konto eingeht, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass es sofort wieder weg sein muss, wenn man Schulden hat. Wann das Weihnachtsgeld pfändbar ist, erfährst du hier.

Seit 2022 ist das Weihnachtsgeld nur eingeschränkt pfändbar

Seit 2022 ist Weihnachtsgeld bis zu 705 Euro für Arbeitnehmer mit Schulden pfändungsfrei. Bei direkter Pfändung durch den Arbeitgeber wird der Freibetrag automatisch mit dem Gehalt ausgezahlt.

Nutzt man ein P-Konto, muss man aktiv werden, da die reguläre Pfändungsfreigrenze möglicherweise nicht ausreicht, um das Weihnachtsgeld zusätzlich abzuheben. In einem solchen Fall sollte man beim Vollstreckungsgericht einen Antrag stellen, um sicherzustellen, dass diese einmalige Zusatzeinnahme geschützt wird. Dies ermöglicht Betroffenen trotz finanzieller Belastungen, auf das Weihnachtsgeld zuzugreifen und eine gewisse finanzielle Entlastung zu erfahren.

Weihnachtsgeld bei Privatinsolvenz

Im Rahmen einer Privatinsolvenz bleibt bis zu einem Betrag von 705 Euro dein Weihnachtsgeld geschützt. Alles, was darüber hinausgeht, wird in die Insolvenzmasse einbezogen. Wenn du dein 13. Gehalt nicht absicherst, wird der Betrag über der Pfändungsfreigrenze den Gläubigern ausgezahlt.

Es ist wichtig, diesen Betrag zu schützen, um sicherzustellen, dass du zumindest einen Teil des zusätzlichen Einkommens behalten kannst. Die Pfändungsfreigrenze spielt eine entscheidende Rolle, um zu bestimmen, wie viel von deinem Weihnachtsgeld geschützt ist.

Unterhaltspfändung: So viel Geld wird von der Gratifikation abgezogen

Unterhaltspfändungen genießen eine höhere Priorität als andere Zahlungen und können bis zu 50 Prozent der Gesamtsumme des Weihnachtsgeldes betragen. Dabei ist der Selbstbehalt auf maximal 500 Euro festgesetzt. Solltest du selbst Unterhaltspfändungen gegen eine andere Person durchführen, gewährleistet dir das Pfändungsprivileg, dass im Mahn- und Vollstreckungsbescheid klar vermerkt sein muss, das Recht, deine eigenen Bedürfnisse vorrangig zu erfüllen.