Veröffentlicht inGeld

Weihnachtsgeld: Muss es bei Kündigung zurückgezahlt werden?

Bald ist es wieder soweit – das Weihnachtsgeld wird ausgezahlt. Doch gilt das auf für Mitarbeiter:innen, die im Laufe des Jahres gekündigt haben? Das sagt die Rechtslage.

Ein Briefumschlag mit der Aufschrift
© studio v-zwoelf - stock.adobe.com

Richtig kündigen: Das solltest du beachten!

Du willst kündigen, aber weißt nicht so recht, wie? Bei uns erfährst du hilfreiche Tipps und was du beachten solltest.

Geschenke, Festessen und ein funkelnder Weihnachtsbaum – die Weihnachtszeit ist eine teure Angelegenheit. Daher ist es jedes Jahr immer wieder eine schöne Überraschung, wenn Ende November die Weihnachtsgratifikation auf der Gehaltsabrechnung aufgelistet ist. Doch erhalten auch Personen Weihnachtsgeld, wenn sie Laufe des Jahres die Kündigung eingereicht haben? Bekommen sie die Sonderzahlung dennoch ausgezahlt –  zumindest anteilig? Wir kennen die Antwort.

Weihnachtsgeld trotz Kündigung? Wer Anspruch hat

Etwa 52 Prozent der Beschäftigten in Deutschland dürfen sich jährlich auf das Weihnachtsgeld freuen. Doch was passiert, wenn das Arbeitsverhältnis zu dieser Zeit bereits beendet wurde? Eines können wir jetzt schon sagen, eine einfache Antwort gibt es auf diese Frage nicht. Doch ein Blick in den Arbeitsvertrag kann hier Licht ins Dunkel bringen. Denn viele Arbeitsverträge enthalten eine sogenannte Stichtagsklausel.

Hier kommt es darauf an, ob die Kündigung vor oder nach dem Stichtag erfolgte. Wenn Letzteres der Fall ist, könnte es sein, dass auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Anspruch auf Weihnachtsgeld besteht. Laut Jurist*innen spielt es eine entscheidende Rolle, was der Arbeitgebende mit der Auszahlung des Weihnachtsgelds bezwecken wollte:

  1. Entgeltcharakter: n diesem Szenario beabsichtigt der Arbeitgeber, die im Verlauf des Jahres geleistete Arbeit zusätzlich zu honorieren, indem er Weihnachtsgeld auszahlt. Unter diesen Bedingungen haben ausscheidende Angestellte Anspruch auf eine anteilige Sonderzahlung. Wenn du beispielsweise am 30. Juni ausscheidest, ist das Unternehmen verpflichtet, dir die Hälfte des Weihnachtsgeldes auszuzahlen.
  2. Mischcharakter: Wenn das Weihnachtsgeld jedoch einen Mischcharakter aufweist, belohnt der Arbeitgeber nicht nur die geleistete Arbeit der vergangenen Monate, sondern auch die Betriebstreue. Mitarbeiter.innen, die vor Weihnachten ausscheiden, erhalten zwar einen anteiligen Anspruch auf Weihnachtsgeld, jedoch fällt dieser aufgrund des Verlusts der Betriebstreue-Anerkennung deutlich geringer aus. Die Stichtagsregelung gilt in diesem Fall nicht.
  3. Belohnungscharakter: Möchte das Unternehmen seine langjährigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einer jährlichen Sonderzahlung für ihre Treue zum Unternehmen belohnen, haben ausscheidende Mitarbeitende keinen Anspruch auf Weihnachtsgeld.

Muss die Sonderzahlung im Falle einer Kündigung zurückgezahlt werden?

Okay, nun wissen wir, in welchen Fällen man trotz Kündigung immer noch Anspruch auf Weihnachtsgeld hat. Doch was ist, wenn die Sonderzahlung bereits ausgezahlt wurde? Muss man sie im Nachhinein zurückzahlen? Ein Bericht der Deutschen Presse-Agentur liefert die Antwort: Wenn man sein Arbeitsverhältnis beendet hat, darf man das Weihnachtsgeld in der Regel behalten. Eine Rückzahlung ist nur dann erforderlich, wenn zuvor eine wirksame Klausel vereinbart wurde.

„Eine solche Vereinbarung ist jedoch nur möglich, wenn das Weihnachtsgeld ausschließlich für Betriebstreue und nicht für geleistete Arbeit belohnt wird“, heißt es in dem Bericht. Selbst in diesem Fall ist eine Rückzahlung laut dem Bericht nur dann erforderlich, wenn Arbeitnehmer nicht übermäßig an das Arbeitsverhältnis gebunden werden – Bindungsfristen bis maximal 30. Juni des Folgejahres sind erlaubt.