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Kita geschlossen: Droht mir die Kündigung?

Die Kita deines Kindes ist geschlossen und du musst eigentlich arbeiten? Wir beantworten dir die Frage, ob man dir deshalb kündigen kann.

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Diese wichtigen Dinge lernen Kinder in der Kita & so kannst du ihnen helfen!

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Wenn die Kita geschlossen hat, ist das für Eltern nicht nur organisatorisch eine Herausforderung, sondern kann auch existenzielle Sorgen mit sich ziehen. So stellen sich viele Mamas und Papas die Frage, ob einem wegen der geschlossenen Kita gekündigt werden kann. Wir zeigen dir in diesem Artikel, welche Rechte und Pflichten in dieser Situation gelten.

Was tun, wenn die Kita schließt? Rechtliche Grundlagen

Die gute Nachricht ist, dass es gesetzliche Bestimmungen gibt, die Eltern vor Kündigungen schützen, wenn die Kita geschlossen wird. Gemäß dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) und dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) haben Eltern Anspruch auf Sonderurlaub, wenn die Betreuung des Kindes plötzlich und unvorhersehbar ausfällt. Dies gilt auch im Falle der Schließung einer Kindertagesstätte.

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Dennoch bist du in der Pflicht deinem Arbeitgeber bzw. deine Arbeitgeberin rechtzeitig über die Situation zu informieren und, wenn möglich sich um eine alternative Betreuung bemühen. Gemeint ist damit die Unterbringung bei Verwandten, Freund:innen oder anderen Betreuungseinrichtungen.

Falls trotz dieser Schutzbestimmungen Unsicherheiten oder Konflikte mit dem Arbeitgeber bzw. der Arbeitgeberin auftreten, kann es hilfreich sein, rechtlichen Rat einzuholen. Arbeitsrechtliche Beratungsstellen oder Anwält:innen können individuelle Fragen klären und dazu beitragen, mögliche Konflikte zu lösen.

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Was tun wenn die Kita geschlossen ist? Foto: oksix – stock.adobe.com

Fazit: Kita geschlossen, bedeutet nicht gleich Kündigung

Immer häufiger stehen Familien vor dem Fall, dass Kitas unerwartet schließen. In so einem Fall ist es wichtig, sich der eignen Rechte bewusst zu sein und proaktiv zu handeln. So bieten nicht nur das Mutterschutzgesetz, sondern auch das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz einen rechtlichen Rahmen, der Eltern vor Kündigungen schützt, wenn die Kinderbetreuung ausfällt.

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