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Supermarkt: Diese 8 Dinge sind beim Einkaufen verboten

Selbst beim Einkaufen kannst du für einige Dinge bestraft werden. Wmn zeigt dir, womit du dich in einem Supermarkt strafbar machst.

Frau sitzt vor Gemüse

Einkaufen im Supermarkt gehört wie Putzen oder Wäsche waschen so ungefähr zu den stumpfesten, aber auch wichtigsten Erledigungen am Tag. Dabei denkt man quasi am wenigsten nach und tut einfach das automatisch, was man immer macht. Doch gerade dieses ‚blinde Funktionieren‘ führt zu kleinen Taten, die eigentlich im Supermarkt verboten sind. Wir klären dich auf, welche Dinge du in Zukunft besser lassen solltest, um dich nicht strafbar zu machen.

Was darf man eigentlich nicht machen?

Wirklich viel falsch machen kann man beim Einkaufen doch eigentlich gar nicht. Entspannt mit dem Einkaufswagen durch die Reihen gehen, die Produkte beschnuppern, das Obst testen… Doch halt! Nicht alles, was du so alltäglich im Supermarkt tust, ist auch vollkommen legal. Sicherlich hast du dir bei den folgenden Dingen nicht einmal Gedanken gemacht, ob diese verboten sein könnten oder nicht. Wenn alle es machen, warum sollte es dann falsch sein?

Genau deshalb möchten wir aufklären, welche Handlungen du in Zukunft in deinem Lieblingsdiscounter unterlassen solltest, um nicht irgendwann eine saftige Strafe zu bekommen. Denn auch wenn das Einkaufen hier oft entspannt ist: Regeln gelten überall.

1. Obst, Gemüse & Co. schon im Laden probieren

Auch wenn du die Konsistenz der Weintrauben testen möchtest: Obst im Supermarkt zu probieren ist verboten. Denn im Moment des Testens ist die Ware noch nicht bezahlt und somit noch Eigentum des Supermarktes. Im schlimmsten Fall könntest du also mit dieser Aktion des Diebstahls bezichtigt werden und eine große Strafe kassieren.

2. Sachen in der eigenen Tasche zur Kasse bringen

Wo wir schon mal beim Thema Diebstahl sind… Das Tragen von Supermarktware in einer eigenen Tasche ist auch verboten und könnte dir als ein Diebstahlversuch angekreidet werden. Dieser Verdacht entsteht dadurch, weil Betreiber:innen nicht hundertprozentig wissen können, ob du die Produkte an der Kasse noch bezahlen möchtest, oder nicht.

Amerikaner Berlin Supermakrt
Du darfst Produkte nicht in deiner eigenen Tasche zur Kasse bringen. Foto: imago images/Westend61

3. Großeinkäufe tätigen

Vor allem am Anfang der Corona-Pandemie ist es immer wieder zu Großeinkäufen und Hamsterkäufen gekommen. Auch wenn Feiertage vor der Tür stehen oder ein besonderes Angebot die Supermarktregale dominiert, wird der Discounter schnell von Großeinkäufer:innen überflutet. Doch die Supermarktbetreiber:innen dürfen nicht mehr als handelsübliche Mengen verkaufen, damit anderen Kund:innen nicht leer ausgehen. Man denke an den Toilettenpapier-Skandal der ersten Corona-Welle.

Supermarkt verboten
Toilettenpapier wird für immer in Verbindung mit der Corona-Pandemie stehen. Foto: IMAGO / Michael Gstettenbauer

4. Massenhaft Kleingeld loswerden

Natürlich ist es verlockend sein Kleingeld an der Supermarkt-Kasse loszuwerden. Und das ist auch bis zu einem gewissen Maße okay. Jedoch gilt bei diesem Sachverhalt eine Obergrenze: Die Kassierer:innen müssen nicht mehr als 50 Münzen annehmen.

5. Den Einkaufswagen mitnehmen

Wusstest du, dass es früher extra Angestellte gab, die abhandengekommene Einkaufswagen wieder eingesammelt haben? Dieser Beruf sollte heutzutage vielleicht auch wieder eingeführt werden, da man oft zurückgelassene Einkaufswagen auf Gehwegen und in kleinen Gassen anfinden kann. Deshalb gilt: Einkaufswagen zurückbringen oder einen kleinen Korb innerhalb des Ladens benutzen.

Produkte umtauschen
Leider dürfen bereits gekaufte Sachen nicht mehr umgetauscht werden. Foto: Getty Images/ ljubaphoto

6. Ware umtauschen

Anders als in Modegeschäften oder anderen Dienstleistungsunternehmen kannst du im Supermarkt die Ware nicht in jedem Fall umtauschen. Auch hier gelten besondere Regeln: Ein Umtausch kann nur stattfinden, wenn das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten ist oder Mängel festzustellen sind.

7. Gefundenes Geld behalten

Wer freut sich nicht, wenn man auf dem Boden ein 1€-Stück findet? Doch wenn du dieses aufhebst und in deine eigene Tasche verschwinden lässt, könntest du dich strafbar machen. Das Geld gilt nämlich in diesem Sinne als Eigentum des Supermarktes und gehört deshalb dem Betreiber oder der Betreiberin übergeben.

Einkaufswagen-Münze
Die Münzen, die du in den Einkaufswagen findest, darfst du eigentlich nicht behalten. Foto: IMAGO / Lobeca

8. Waren aus einem anderen Wagen nehmen

Auch ein weiteres Stück Restkultur aus der Hamsterkaufzeit der Corona-Pandemie: Wenn das Regal für Nudeln oder Klopapier leer war, greift so Mancher ganz dreist in den nächsten Einkaufswagen. Das ist jedoch verboten und sogar im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert: nach §858 nennt sich das „verbotene Eigenmacht“, du nimmst dir also verbotenerweise das Recht zum Besitz eines Anderen, selbst wenn dieser Andere es noch nicht bezahlt hat.

Mit diesen Tipps wirst du nicht straffällig

Sicherlich wusstest du nicht, dass du dich auch im Supermarkt bei kleinen Dingen schneller strafbar machen kannst, als du vielleicht denkst. Achte beim nächsten Einkauf also darauf, dass du Rücksicht auf die anderen Einkäufer:innen nimmst und dich selbst bei deiner Shoppingtour reflektierst, um nicht in die Verbot-Falle zu treten.

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