Laut Jugendschutzgesetz dürfen Jugendliche ab 14 Jahren „begleitet trinken“. Im Beisein einer sorgeberechtigten Person dürfen sie demnach Bier, Wein und Schaumwein konsumieren. Der Drogenbeauftragte Burkhard Blienert kritisiert diesen Umstand und fordert, das Alter für den Ausschank von Alkohol auf 18 Jahre hochzusetzen.
Alkohol bald erst ab 18 hierzulande?
Zum 14. Geburtstag ein Gläschen Sekt im Beisein der Eltern zu trinken, ist hierzulande legal. Sich zum 16. Geburtstag eine Flasche Wein zu kaufen, ist ebenfalls legal. Und zum 18. darf es ganz legal eine Flasche Schnaps sein. Kritiker:innen bemängeln seit Längerem, dass der Ausschank von Alkohol an Jugendliche hierzulande zu lasch abläuft. Der Drogenbeauftragte Burkhard Blienert fordert nun eine Neuregelung.
„Für mich sprechen viele medizinische Argumente dafür, das Erwerbsalter für Bier, Wein und Schaumwein auf 18 Jahre zu erhöhen“, sagt der SPD-Politiker gegenüber Der Welt. Es wäre abzuwarten, was politisch möglich ist. So viel ist für Blienert jedoch klar: „Was jedenfalls so gar nicht geht, ist das sogenannte begleitete Trinken.“
Er bemängelt, dass die Verfügbarkeit von Alkohol zu „niedrigschwellig“ sei und sagt: „Wir müssen von einem freien Wildwuchs sukzessive zu einem regulierten, kontrollierten Umgang mit Tabak und Alkohol kommen.“ Dazu gehört für den Drogenbeauftragten auch, dass ein allgemeines Werbeverbot für Alkohol und Tabak ausgesprochen wird.
Warum es strengere Regelungen braucht
Im letzten Jahr legte das Statistische Bundesamt Zahlen zum Alkoholkonsum von Jugendlichen vor. Im Jahr 2019 wurden rund 14.500 Minderjährige aufgrund von Alkoholmissbrauch stationär im Krankenhaus behandelt. 22 % dieser Patient:innen waren jünger als 15 Jahre.
Besonders in den sehr jungen Altersgruppen stiegen die Zahlen: Im Vergleich zu den Vorjahren nahmen die Alkoholvergiftungen unter Jugendlichen um 8,1 % zu. Die Zahl derjenigen, die schwer betrunken eingeliefert und behandelt wurden, sank dagegen um 2,2 %.
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