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Telefonische Krankschreibung: In diesen Fällen ist sie möglich & so lange gilt sie noch

Bislang konnten wir uns immer per Telefon krankschreiben. Was sich in Bezug auf diese telefonische Krankschreibung demnächst ändert, erfährst du in diese Artikel.

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Eine telefonische Krankschreibung ist für viele sehr praktisch. Doch wie lange wird es sie noch geben? Genaueres erfährst du hier. Foto: imago images/Westend61

Telefonische Krankschreibungen sind schon seit Frühjahr 2020 möglich. Ihr Ziel ist es, sowohl die Kontakte mit Ärzten und Ärztinnen zu minimieren als auch die Arztpraxen und die Patient:innen im Allgemeinen zu entlasten. Doch ab wann darf man sich eigentlich per Telefon krankschreiben lassen und wie lange gilt diese Regelung noch? In diesem Artikel beantworten wir dir alles, was du über die telefonische Krankschreibung wissen musst.

Was ist eine telefonische Krankschreibung?

Unter einer telefonischen Krankschreibung versteht man, wie der Name bereits erahnen lässt, dass du dich einfach via Telefon bei deinem Arzt oder deiner Ärztin krankschreiben lassen kannst. Du musst somit nicht extra in die Praxis gehen und dort womöglich noch lange warten, nur um dann eine Krankschreibung zu erhalten.

Telefonische Krankschreibungen sind somit sowohl für dich als auch für die Ärztinnen und Ärzte eine große Entlastung. Jedoch kannst du dich nicht immer einfach per Telefon krankschreiben lassen. Das ist nämlich nur bei bestimmten Krankheiten oder Symptomen möglich. So ist es nur möglich, dich telefonisch krankschreiben zu lassen, wenn du eine leichte Erkrankung der oberen Atemwege hast. Zu diesen oberen Atemwegen zählen:

  • die Nasenhöhle
  • die Nasennebenhöhlen
  • die Mundhöhlen
  • der Rachenraum

Wenn du also leichte Erkältungssymptome wie zum Beispiel Husten, Schnupfen oder Halsschmerzen hast, hast du die Möglichkeit, dich per Telefon für sieben Kalendertage krankschreiben zu lassen. Einmalig kann diese Arbeitsunfähigkeit sogar noch um weitere sieben Tage verlängert werden – und das übrigens auch wieder per Telefon.

Sind bei dir jedoch auch die unteren Atemwege, also zum Beispiel der Kehlkopf, die Luftröhre oder die Bronchien betroffen, solltest du besser einen Arzt oder eine Ärztin aufsuchen.

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Dank der telefonischen Krankschreibung musst du nicht stundenlang im Wartezimmer sitzen, wenn es dir schlecht geht. Foto: imago images/Westend61

Telefonische Krankschreibung schon seit 2020

Bereits seit Frühjahr 2020 ist diese telefonische Krankschreibung möglich. Sie wurde damals eingeführt, um besonders die Kontakte innerhalb einer Arztpraxis auf ein Minimum zu reduzieren.

Anschließend endete diese Regelung Ende Mai 2020, wurde allerdings im Oktober aufgrund von steigenden Infektionszahlen wieder eingeführt. Seitdem wurde die Regelung für die Krankschreibung per Telefon mehrfach verlängert.

So lange darfst du dich noch per Telefon krankschreiben

Doch wie lange gilt diese Regelung eigentlich noch? Bislang hast du noch bis zum 31. März 2022 die Möglichkeit, dich telefonisch krankzuschreiben. Bisher ist es auch nicht absehbar, ob diese Regelung noch einmal verlängert wird.

Der Bundesausschuss hat jedoch angekündigt, ab dem 1. April 2022 zu den regulären Richtlinien zurückzukehren. Somit würden ab diesem Tag alle bisher veranlassten Corona-Sonderregelungen entfallen.

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Die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung wird zwar bald abgeschafft, dafür gibt es aber immer noch Videosprechstunden. Foto: imago images/Westend61

Fazit: Videosprachstunde statt begrenzter telefonischer Krankschreibung

Zwar findet die telefonische Krankschreibung voraussichtlich am 31. März 2022 ihr Ende, die Videosprechstunde bleibt uns jedoch noch weiterhin erhalten. Darin hat jeder Patient und jede Patientin vorerst die Möglichkeit, den Arzt oder die Ärztin per Video zu kontaktieren. Daraufhin kann dann der Arzt oder die Ärztin selber entscheiden, ob du als Patient:in noch einmal für eine Untersuchung in die Praxis kommen sollst oder nicht.

So musst du auch in Zukunft nicht unbedingt persönlich in eine Arztpraxis gehen, um dich krankschreiben zu lassen. Voraussetzung für die Videosprechstunde ist allerdings, dass du bereits einmal in der Praxis warst.

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