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Wildpinkeln: Wer beim öffentlichen Urinieren erwischt wird, zahlt laut Bußgeldkatalog diese horrende Strafe

In Deutschland ist es nicht erlaubt, im Wald pinkeln zu gehen. Doch welche Konsequenzen drohen, wenn man es dennoch tut? Diese Strafe droht dir.

im wald wandern
© Getty Images/Westend61

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Viele sind mit der Situation vertraut: Man ist in der Natur unterwegs, weit und breit ist kein WC in Sicht. Öffentliche Toiletten sind rar und die Versuchung, einfach im Wald zu urinieren, ist groß. Doch Vorsicht! Es ist wichtig zu wissen, dass das Wildpinkeln in Deutschland nicht erlaubt ist. Die meisten Menschen sind sich nicht bewusst, welche Konsequenzen drohen, wenn sie dieser Versuchung nachgeben. In diesem Artikel erfährst du, welche rechtlichen Folgen das Wildpinkeln haben kann. Vorab sei gesagt: Es kann richtig teuer werden.

Im Wald pinkeln gehen: Ist das erlaubt?

Wenn du bei deinem nächsten Waldspaziergang auf Toilette musst, solltest du am besten nicht hinter den nächsten Busch verschwinden. Denn laut dem deutschen Bußgeldkatalog handelt es sich bei dem sogenannten Wildpinkeln um eine Ordnungswidrigkeit, die Geldstrafe in Höhe von zwischen 35 und 5000 Euro geahndet werden kann. Dabei spielt es keine Rolle, ob man nun im Wald oder am Straßenrand seine Notdurft verrichtet. Wie hoch die Strafe für das Vergehen letztlich ausfällt, bestimmen die einzelnen Regionen. Doch eines können wir dir verraten: Die Städte Erfurt, Hannover und Stuttgart gehen gegen Wildpinkler:innen besonders hart vor.

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15 Dinge, die du beachten solltest, wenn du draußen pinkeln willst

Nein, das Pinkeln in den Wald ist nicht erlaubt. Das wissen wir bereits. Allerdings ist es manchmal einfach nicht zu vermeiden und da nehmen wir die Ordnungswidrigkeit auf uns. Diese Dinge solltest du dennoch auf jeden Fall beim Pinkeln im Wald beachten.

  1. Abstand: Stelle sicher, dass du mindestens 60 Meter von Wasserquellen, Wegen und Lagerplätzen entfernt bist, um die Wasserverschmutzung zu minimieren und andere Wanderer nicht zu stören.
  2. Biotop-Schutz: Pinkle nicht in der Nähe von seltenen Pflanzen oder in Gebieten, die Heimat von empfindlichen Arten sind.
  3. Bodenbeschaffenheit: Versuche, auf erodierten oder geschützten Böden zu vermeiden. Kies- oder sandige Böden sind am besten, da sie Flüssigkeit gut absorbieren.
  4. Hygiene: Verwende Handdesinfektionsmittel oder ähnliches nach dem Pinkeln, um Keime zu eliminieren.
  5. Blickwinkel: Achte darauf, dass du nicht in Sichtweite von anderen bist. Wähle einen abgeschiedenen Ort, der Privatsphäre bietet.
  6. Windrichtung: Achte auf die Windrichtung, um zu vermeiden, dass Urin zu dir zurückgeweht wird.
  7. Abfluss: Pinkle nicht auf Hänge, wo der Urin ablaufen und in Wasserquellen gelangen könnte.
  8. Toilettenpapier: Wenn du Toilettenpapier benutzen musst, stelle sicher, dass du es nicht im Wald lässt. Pack es in eine Tüte und nimm es mit dir, um es später richtig zu entsorgen.
  9. Tiere: Vermeide Gebiete, die von Tieren als Wohn- oder Futterplatz genutzt werden.
  10. Geruch: Denke daran, dass der Geruch von Urin Tiere anziehen oder abschrecken kann.
  11. Gesetzgebung: Informiere dich über die örtlichen Gesetze und Vorschriften. In einigen Gebieten kann es illegal sein, in der Wildnis zu urinieren.
  12. Respekt: Behandle die Natur mit Respekt. Sie ist nicht nur ein Ort für menschliche Aktivitäten, sondern auch die Heimat vieler Tiere und Pflanzen.
  13. Verschmutzung: Uriniere nicht in der Nähe von Orten, an denen Menschen essen oder schlafen, um die Verschmutzung zu minimieren.
  14. Sichtbarkeit: Achte darauf, dass dein Urin nicht sichtbar ist. Wähle einen Ort, an dem es von Pflanzen oder Boden aufgenommen werden kann.
  15. Wetter: Berücksichtige das Wetter. Bei Regen kann Urin in Bäche und Flüsse ablaufen und diese verschmutzen. Bei Trockenheit kann es hingegen schwierig sein, einen geeigneten Ort zum Urinieren zu finden.
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Im Wald pinkeln: Das solltest du nicht tun. Foto: Getty Images / Westend61

Ausnahme: Besondere Notlage kann Strafe mildern oder abwenden

Doch was ist, wenn man sich beim Spazieren in einer absoluten Notlage befindet? Denn wer sich mitten im Wald befindet, kann schlecht die ganzen Kilometer nach Hause laufen oder sich noch zur nächsten Gaststätte oder öffentlichen Toilette hinbewegen. Wer bei seiner Notdurft erwischt werden sollte, und den Beamten:innen glaubhaft erklären kann, dass man sich in einer äußersten Notlage befunden hat, kommt mit einer Verwarnung oder einem geringen Bußgeld davon, berichtet Travelbook. So heißt es laut dem Magazin zudem, dass  Beamt:innen nicht ganz so streng seien, wenn die Notdurft hinter einem großen Baum verrichtet wurde.

Wie Travelbook berichtet, drückt auch das Forstamt bei Wildpinkler:innen öfters die Augen zu. Denn oftmals gibt es keinen anderen Ausweg, als in die Büsche oder hinter einen Baum zu gehen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Betroffenen ihre Notdurft im Wald diskret verrichten und andere Waldbesucher:innen nicht stören.

Hier droht bei öffentlichem Urinieren eine Haftstrafe

Wenn das öffentliche Urinieren den Straftatbestand der Erregung öffentlichen Ärgernisses erfüllt, kann dies mit einer hohen Geldstrafe oder sogar einer Haftstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn andere Menschen absichtlich oder fahrlässig dem Anblick ausgesetzt werden. Ein solches Verhalten wird im weitesten Sinne als sexuelle Handlung betrachtet.

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