Die Gründe, warum Mitarbeitende krankheitsbedingt im Job ausfallen, können vielfältiger Natur sein. So können diese von einer kurzen Erkältung bis hin zu chronischen Krankheiten oder langwierigen psychischen Belastungen reichen. Doch wie oft ein Mitarbeitender im Jahr aufgrund von Krankheit fehlen wird, dass kann niemand vorhersagen. Um Unannehmlichkeiten zu vermeiden, sollte man wissen, wie viele Krankheitstage man im Job beanspruchen kann.
Krankheitstage im Job: So lange darfst du fehlen
Arbeitnehmer:innen sollten sich darüber im Klaren sein, dass eine wiederholte und langwierige Abwesenheit aufgrund von Krankheit negative Folgen für ihre berufliche Laufbahn haben kann. Insbesondere in kleinen Unternehmen kann dies dazu führen, dass man als Mitarbeitende als unzuverlässig oder wenig produktiv angesehen werden kann, wie merkur.de berichtet.
Dies bedeutet jedoch nicht, dass du ab sofort eine Strichliste über deine Fehltage im Job führen musst. Denn in Deutschland gibt es keine allgemeine Regelung für eine maximale Anzahl von akzeptierten Fehltagen, da verschiedene Faktoren wie die Beschäftigungsdauer, die Branche und der Arbeitsvertrag eine Rolle spielen, so merkur.de. Laut IG Metall kann jedoch jemand, der in drei aufeinanderfolgenden Jahren mehr als 30 Krankheitstage (sechs Wochen) pro Jahr aufweist, mit einer (krankheitsbedingten) Kündigung konfrontiert werden.
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Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Arbeitnehmer:innen haben gesetzlich Anspruch auf Lohnfortzahlung während ihrer Krankheitsphase. Das bedeutet, dass sie auch für die Tage, an denen sie aufgrund von Krankheit ihren Job nicht ausführen können, ihr normales Gehalt erhalten (eventuelle Zuschläge für Sonn- oder Feiertage sowie Nachtschichten müssen ebenfalls berücksichtigt werden). Die gesetzliche Regelung zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erfolgt gemäß dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG). Es gibt jedoch einige wichtige Details zu beachten.
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sind Arbeitgeber verpflichtet, ihren erkrankten Mitarbeitenden für einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen bzw. 42 Kalendertagen ihren vollen Lohn zu zahlen. Diese Regelung gilt üblicherweise für jede neue Krankheitsperiode neu, unabhängig davon, ob der Mitarbeitende zwischenzeitlich gearbeitet hat.
Wenn du dir zum Beispiel ein Bein brichst und dafür krankgeschrieben wirst, und dann an deinem ersten Arbeitstag an Grippe erkrankst und erneut ärztlich krankgeschrieben wirst, stehen dir nochmals sechs Wochen Lohnfortzahlung zu. Wenn du dich während deiner Krankschreibung an einer weiteren Krankheit erkrankst, wird die Lohnfortzahlung hingegen nicht verlängert.
Quellen: merkur.de, arbeitsrechte.de und t-online.de