Die hohen Lebenshaltungskosten machen vielen Deutschen das Leben schwer. Damit das Geld auch bis zum Monatsende reicht, ist bei vielen das Sparen angesagt. Angesichts dessen sorgt das Weihnachtsgeld zumindest im Dezember für eine finanzielle Erleichterung. Doch in den vergangenen Monaten haben viele Unternehmen die Folgen des Ukraine-Kriegs hart zu spüren bekommen. Um Kosten zu sparen, planen einige, das Weihnachtsgeld in diesem Jahr zu streichen. Doch ist das überhaupt erlaubt? Das sagt die Rechtslage.
Darf der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld streichen?
Bevor wir die Fragen im Detail klären, sollte auf einen Umstand vorab hingewiesen werden: In Deutschland gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld. Konkret bedeutet dies, dass die Auszahlung des 13. Gehalts nicht verpflichtend ist.
Sollten Betroffene in diesem Jahr das Weihnachtsgeld nicht erhalten, empfiehlt die Arbeitnehmerkammer Bremen dringend, den eigenen Anspruch sorgfältig zu prüfen. Denn was viele nicht wissen: Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, das Weihnachtsgeld auszuzahlen, sofern es als fester Bestandteil des Arbeitsvertrages vereinbart wurde, wie utopia.de berichtet.
In diesem Fall muss es nicht ausgezahlt werden
Doch wie immer im Leben bestätigen Ausnahmen die Regel. So Anspruch auf Weihnachtsgeld kann seitens des Arbeitgebenden mit einem schriftlich fixierten Widerrufsvorbehalt geändert werden, wie das Online-Magazin DATEV Trialog berichtet. Dabei müssen die genauen Bedingungen für den Widerruf explizit angegeben werden. Dabei reicht ein allgemeiner Hinweis auf wirtschaftliche Gründe laut dem Online-Magazin nicht aus. Das bedeutet, dass das Weihnachtsgeld nicht allein aufgrund der Energiekrise gestrichen werden kann.
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Trotz Anspruch kein Weihnachtsgeld erhalten? Dann kannst du tun
Hast du in diesem Jahr kein Weihnachtsgeld erhalten, obwohl du eigentlich Anspruch darauf hast? Das solltest du nicht einfach so hinnehmen. Doch wie handelt man in so einem Fall am besten? Als Betroffene:r solltest du zunächst deinen Arbeitgeber auf dein Recht hinweisen und ihn auffordern, die Sonderzahlung zu leisten.
Sollte er sich jedoch weigern, solltest du unbedingt das Arbeitsgericht informieren und das ausstehende Weihnachtsgeld einklagen. Wenn du dich für diesen Schritt entscheidest, solltest du unbedingt die Verjährungsfristen sowie mögliche arbeitsvertragliche oder tarifvertragliche Ausschlussfristen im Auge behalten, wie die Arbeitnehmerkammer Bremen warnt.