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Neues Namensrecht: Doppelnamen für Ehepaare und Kinder möglich

Bislang war es Ehepaaren nicht möglich, einen gemeinsamen Doppelnamen aus ihren Nachnamen zu wählen. Das soll sich nun ändern. Alle Details hier.

Eine Braut steckt dem Bräutigam den Ring an den Finger.
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Bisher mussten verheiratete Paare sich entweder für den Nachnamen des Partners oder der Partnerin entscheiden, um einen gemeinsamen Nachnamen zu führen. Diese Regelung soll nun geändert werden. Denn am vergangenen Freitag haben SPD, Grüne und FDP für eine Reform des Namensrechts abgestimmt. Ein Überblick über die neuen Regelungen und ihre Bedeutung für verheiratete Paare findest du hier.

Ehepaare und Kinder können künftig Doppelnamen führen

Familie Schmidt-Bauer? Das könnte es in Deutschland ab Mai 2025 häufiger zu hören geben. Denn am vergangenen Freitag hat der Bundestag eine Reform des Namensrechts verabschiedet, die Personen, die ihren Namen durch Heirat oder Adoption ändern, mehr Entscheidungsfreiheit gibt. Die Regierungsfraktionen SPD, Grüne und FDP stimmten für die Reform, während die AfD dagegen votierte.


„Ehepaare können ihre Verbundenheit künftig durch einen gemeinsamen Doppelnamen ausdrücken“, erklärte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). „Eltern können ihren Kindern künftig einen Doppelnamen geben, der sich aus ihren Familiennamen zusammensetzt.“

Namensrecht: Das gilt künftig für Ehepaare und Kinder

Paare, die sich für einen gemeinsamen Ehenamen entscheiden möchten, können dies weiterhin tun. Neu ist jedoch, dass Verheiratete nun auch die Möglichkeit haben, Doppelnamen als ihren gemeinsamen Ehenamen zu wählen. Diese Doppelnamen können üblicherweise durch einen Bindestrich verbunden sein, aber auf Wunsch der Eheleute auch ohne Bindestrich geführt werden.

Wenn die Eltern keinen Geburtsnamen festgelegt haben, wird der Doppelname standardmäßig auch zum Geburtsnamen eines Kindes. Gemäß Justizminister Marco Buschmann (FDP) können Scheidungs- und Stiefkinder zukünftig unkompliziert den Nachnamen eines Elternteils übernehmen. Volljährige Kinder haben die Möglichkeit, vom Nachnamen eines Elternteils zum Nachnamen des anderen Elternteils zu wechseln.

Diese Änderungen im Namesrecht gibt es für Minderheiten

Das neue Gesetz soll auch besondere namensrechtliche Traditionen berücksichtigen, wie Justizminister Buschmann betonte. Minderheiten wie die Sorben, Dänen und Friesen werden dabei besonders erwähnt. Für die sorbische Volksgruppe bedeutet dies, dass Frauen künftig die Endungen „-owa“ und „-ina“ ihrem Namen hinzufügen können.

Die friesische Minderheit erhält neue Möglichkeiten, ihre Tradition und Herkunft in abgeleiteten Namen zu verankern, beispielsweise mit dem Nachnamen „Jansen“, wenn der Vorname des Vaters „Jan“ ist. Darüber hinaus können auch Namenskonventionen nach dänischer Tradition berücksichtigt werden, indem der Familienname eines nahen Verwandten eingebunden wird. Entgegen der bisherigen Tradition können dabei auch weibliche Namen als Ausgangspunkt gewählt werden.

Quellen: Tagesschau, Tagesspiegel und Stern