Wer in einem Mehrfamilienhaus wohnt, weiß, dass in der Wohnung oftmals nicht besonders viel Platz hergibt. Aus diesem Grund stellen sich Mieter:innen mit kleinen Kindern oftmals die Frage, ob man den Kinderwagen im Hausflur abstellen darf. Was das Mietrecht in diesem Fall genau vorsieht, erfährst du hier.
Kinderwagen im Treppenhaus abstellen – ist das erlaubt?
Häufig verbieten Hausordnungen oder Mietverträge das Abstellen von Kinderwagen im Hausflur von Mehrfamilienhäusern. Dies kann für Eltern problematisch sein, besonders wenn kein Fahrstuhl verfügbar ist, um den Kinderwagen bis zur Wohnung zu transportieren.
Die Gerichte unterstützen Eltern bei Beschwerden oder Klagen über die Entfernung des Kinderwagens. Denn ein generelles Verbot, den Kinderwagen im Treppenhaus oder Hausflur abzustellen, besteht nicht. Mieter:innen können den Kinderwagen im Treppenhaus abstellen, wenn keine andere Möglichkeit besteht, so das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 10.11.2006 (Az.: V ZR 46/06). Oftmals ist es nicht zumutbar, den Wagen in die Wohnung zu transportieren.
Auch das Amtsgericht (AG) Düsseldorf hat bereits im Jahr 2013 entschieden: Wenn der Hausflur für die Aufbewahrung eines Kinderwagens geeignet ist und die Mieter:innen darauf angewiesen sind, kann der Vermieter das Abstellen nicht untersagen (Urteil vom 27.3.2013, Az.: 22 C 15963/12).
- Weiterlesen?
- Darf man sonntags staubsaugen? Das sagt die Rechtslage
- Schuhe im Hausflur abstellen – ist das erlaubt?
- Fünf häufige Irrtümer rund ums Mietrecht
- Vermieter verbietet Haustierhaltung: Ist das rechtens?
Kinderwagen im Treppenhaus: Das sollte man beachten
Bitte beachte, dass die hier genannten Urteile spezifische Fälle betreffen. Letztendlich liegt die Entscheidung, ob du deinen Kinderwagen im Treppenhaus abstellen darfst, bei der Hausverwaltung oder beim Eigentümer bzw. der Eigentümerin. Du trägst somit auch die Verantwortung für mögliche Folgen. Wer seinen Kinderwagen im Hausflur abstellt, sollte daher auf zahlreiche Faktoren zu achten, wie beispielsweise ob der Fluchtweg trotz des Kinderwagens noch ausreichend breit ist und ob er ein potentielles Brandrisiko darstellt.