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Bis wann muss der Arbeitgeber das Gehalt überweisen?

Kommt das Gehalt nicht pünktlich, kann das ganz schön ärgerlich sein. Doch bis wann muss der Lohn auf dem Konto sein. Das sagt das Arbeitsrecht.

Eine Person hält ein leeres Portemonnaie in der Hand.
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Über Gehalt sprechen: Ist das erlaubt?

In vielen Arbeitsverträgen gibt es eine Klausel, die den Arbeitnehmern verbietet, über das Gehalt zu sprechen. Aber ist das überhaupt rechtens? Wir klären auf!

Wenn der Lohn nicht pünktlich auf dem Konto eingeht, kann das für Betroffene unangenehme Folgen haben – zum Beispiel weil die Miete überwiesen muss oder andere Rechnungen beglichen werden müssen. Doch bis wann muss der Arbeitgeber das Gehalt eigentlich überweisen? Gibt es bestimmte Vorschriften, an die er sich halten muss? Alle Antworten auf diese Fragen beantworten wir im Folgenden.

Zu welchem Zeitpunkt muss das Gehalt auf dem Konto sein?

Wann das Gehalt auf dem Konto sein muss, ist in Paragraf 614 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) festgeschrieben. Laut Jürgen Markowski, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Offenburg, steht dort geschrieben: „Handelt es sich um eine vereinbarte monatliche Vergütung, so ist sie nach dem Ablauf des Monats zu entrichten.“ Doch was ist damit genau gemeint? In der Regel sollte der Arbeitgeber das Gehalt am Ende des Monats an seine Beschäftigten überweisen.

Abweichungen können im Arbeitsvertrag festgehalten werden

Im Arbeitsvertrag können abweichende Zahlungsregelungen festgelegt werden. So kann dort geschrieben sein, dass das Gehalt erst zur Mitte des Monats auf das Konto überwiesen wird. Auch Tarif- oder Betriebsvereinbarungen können abweichende Zahlungstermine bestimmen.

Markowski zufolge hat der Betriebsrat ein Mitspracherecht bei der Festlegung von Zeit, Ort und Art der Entgeltzahlung, falls im Tarifvertrag nichts anderes festgehalten wurde. Auszubildende hingegen müssen ihr Gehalt gesetzlich spätestens am letzten Arbeitstag des Monats für den laufenden Kalendermonat erhalten.

Dann gerät der Arbeitgeber in Zahlungsverzug

Wenn ein monatlicher Lohn vereinbart ist und der Arbeitgeber nach dem Monatsende nicht zahlt, gerät er gemäß Markowski in Verzug. Dieser Verzug beginnt am zweiten Tag des Folgemonats, selbst ohne eine Mahnung seitens des Arbeitnehmers. Wenn jedoch ein bestimmter Zahlungszeitpunkt festgelegt ist, beginnt der Verzug am darauf folgenden Tag.

Markowski weist darauf hin, dass durch verspätete Lohnzahlungen finanzielle Schäden entstehen können, die Arbeitnehmer dazu bringen könnten, ihre Miete oder Raten nicht bezahlen zu können. In solchen Fällen könnten sogar Regressansprüche entstehen.

Quellen: RedaktionsNetzwerk Deutschland, Tagesspiegel und wirtschaftsforum.de