In wenigen Tagen neigt sich das Jahr 2023 dem Ende entgegen. Alle Jahre wieder werden an Silvester Feuerwerk in die Luft geschossen, sondern viele Angestellte stellen sich im Dezember insbesondere eine ganz spezielle Frage: Ist Silvester eigentlich ein Feiertag? Oder muss man für diesen Tag Urlaub einreichen? Die Antworten auf diese Fragen findest du hier.
Ist Silvester ein gesetzlicher Feiertag?
Silvester ist ebenso wie Heiligabend kein gesetzlicher Feiertag, sondern ein regulärer Arbeitstag, sofern er nicht auf ein Wochenende fällt. Viele Firmen haben jedoch vertragliche Vereinbarungen, die es ihren Angestellten ermöglichen, an Silvester frei zu haben, ohne dafür einen Urlaubstag zu nutzen. Diese Sonderregelungen führen häufig dazu, dass Menschen denken, Silvester sei ein gesetzlicher Feiertag, was jedoch nicht der Fall ist.
Dies bedeutet: Angestellte sind an diesem Tag grundsätzlich zum Arbeiten verpflichtet. Wer den Tag mit seinen Liebsten verbringen oder sich einfach eine entspannte Zeit machen möchte, muss sich daher Urlaub nehmen.
Silvester = ein halber Arbeitstag?
Ein verbreiteter Irrglaube ist zudem, dass es ausreicht, für Silvester einen halben Tag Urlaub einzureichen. Denn tatsächlich haben Angestellte darauf keinen Anspruch – das Bundesurlaubsgesetz (§ 5 Abs. 2 BUrlG) sieht nämlich keine halben Urlaubstage vor.
Um den Mitarbeitenden eine Freude zu bereiten, ist es in vielen Unternehmen üblich, dass Angestellte für Silvester einen halben Tag freigestellt werden und somit nur noch einen halben Urlaubstag einreichen müssen.
Um böse Überraschungen zu vermeiden und sich nicht auf Gerüchte oder interne Informationen zu verlassen, ist es ratsam, sich direkt an die Personalabteilung zu wenden und nach der Urlaubsregelung für Silvester zu erkundigen. Auf diese Weise kann man sicher sein, keine unangenehmen Überraschungen zu erleben.
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Hat man einen Urlaubsanspruch an Silvester?
Grundsätzlich hast du an Silvester denselben Anspruch auf Urlaub wie an jedem anderen regulären Arbeitstag, vorausgesetzt, du hast noch Urlaubstage für das Jahr übrig. Eine Ausnahme besteht nur, wenn betriebliche Gründe dagegensprechen, wie beispielsweise die Öffnung des Geschäfts an Silvester, was erfordert, dass einige Mitarbeiter vor Ort sind und nicht alle frei nehmen können.
Wenn dies auf dich zutrifft, ist es ratsam, frühzeitig deine Urlaubsplanung zu klären und den Tag rechtzeitig bei deinem Vorgesetzten oder deiner Vorgesetzten einzureichen.