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Du bekommst Weihnachtsgeld? Darauf musst du achten, wenn du Bürgergeld beziehst

Beziehst du Bürgergeld, stellst du dir zurecht die Frage: Was ist mit meinem Weihnachtsgeld? Wir erklären dir, worauf du achten musst.

Mehrere 50-Euro-Scheine werden in den Händen gehalten.
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Seit Beginn dieses Jahres besteht die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen das sogenannte Bürgergeld zu beantragen. In Deutschland erhalten viele Arbeitgeber:innen finanzielle Unterstützung zu Weihnachten. Nun stellt sich die Frage, ob es einen Konflikt zwischen dem Weihnachtsgeld und staatlicher finanzieller Sozialhilfe gibt. wmn hat sich mit dieser Frage intensiv beschäftigt.

So funktioniert das Bürgergeld

Das Bürgergeld gibt es seit Anfang dieses Jahres und soll erwerbsfähige, hilfsbedürftige Menschen zwischen 15 Jahren und dem Rentenalter unterstützen. Es ersetzt quasi das Arbeitslosengeld II und Hartz IV.

Um es zu erhalten, muss ein Antrag gestellt werden — und das geht sogar online. So soll der Regelbedarf während der Jobsuche gedeckt werden. Doch: Was ist, wenn du Bürgergeld beziehst und trotzdem nebenbei jobbst? Hier erfährst du, wo die Zuverdienstgrenzen liegen.

Das musst du zum Weihnachtsgeld wissen

Das Weihnachtsgeld ist eine Finanzspritze, die meist vom Arbeitgeber mit dem Novembergehalt überwiesen wird. Das heißt, du erhältst es passend zur Adventszeit Ende November oder Anfang Dezember.

Es steht jedem Arbeitgeber frei, ob Weihnachtsgeld gezahlt wird oder nicht. Als Arbeitnehmer:in hast du keinen gesetzlichen Anspruch darauf. Ob du Weihnachtsgeld bekommst, müsste in deinem Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung vermerkt sein.

Weihnachtsgeld und Bürgergeld: Erhältst du es trotzdem?

Falls du derzeit einen Neben- oder Minijob ausübst und gleichzeitig Bürgergeld beziehst, besteht die Möglichkeit, dass das Weihnachtsgeld deine staatlichen Zuschüsse für den Monat, in dem du es erhältst, ersetzt.

Du bekommst dann entweder weniger oder das Bürgergeld fällt ganz weg, weil es auf das zusätzliche Geld angerechnet wird, so das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Trotzdem geht der Zuschuss nicht verloren: Er wird dann einfach im nächsten Monat als Teil deines Vermögens betrachtet.

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