Ein belegtes Brötchen, während man am Morgen die E-Mails checkt oder ein Stück Kuchen mit einer Tasse Kaffee, um das Nachmittagstief vor dem Computer zu bewältigen. Zwei Szenarien, die den meisten von uns bekannt sein dürften. Doch ist das Essen und Trinken am Arbeitsplatz überhaupt erlaubt? Ein Fachanwalt erklärt die Rechtslage.
Essen und Trinken am Arbeitsplatz – Ist das überhaupt erlaubt?
Eine klare Regelung gibt es dafür nicht. „Es gibt kein generelles gesetzliches Verbot, am Arbeitsplatz Speisen und Getränke zu sich zu nehmen„, erklärt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung. Doch an bestimmten Arbeitsbereichen kann es durchaus vorkommen, dass der Arbeitgebende das Essen am Arbeitsplatz untersagt – „zum Beispiel wegen Hygienevorschriften oder Sicherheitsbestimmungen„.
Doch nicht nur in diesem Fall kann der Arbeitgebende das Essen und Trinken verbieten. Wie der Fachanwalt erklärt, ist ein Verbot immer dann rechtens, wenn dies auf einem nachvollziehbaren Interesse basiert. Dies sei zum Beispiel dann gegeben, wenn Mitarbeitende ständigen Kontakt zu Kund:innen haben. Schließlich hinterlässt ein schmatzender Mitarbeitende keinen guten Eindruck. Doch nicht nur das Essen vor Kund:innen kann dieser verbieten. „Er kann dem Mitarbeiter im Kundenverkehr beispielsweise verbieten, direkt aus der Flasche zu trinken“, so Bredereck.
Arbeitsschutz kann Essensverbot rechtfertigen
Darüber hinaus kann ein Essensverbot ausgesprochen werden, wenn der Arbeitsschutz verletzt wird. Wenn du beispielsweise große Maschinen bedienst, kann der Arbeitgebende das Essen und Trinken am Arbeitsplatz verbieten. Denn wer nebenbei etwas verspeist oder trinkt, kann seine Arbeit nicht korrekt ausführen und gefährdet in diesem Fall sich und andere.
Aber auch wenn du mit elektronischen Geräten arbeitest, dürfen diese weder durch Essen noch Trinken Schaden nehmen. Somit ist in diesem Fall ein Verbot von Speisen und Getränke seitens des Gesetzgebers rechtens, berichtet focus.de.
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Nahrungsaufnahme nur im Pausenraum
Da natürlich niemand einen ganzen Arbeitstag ohne Essen überstehen kann, muss der Arbeitgebende „eine Nahrungsaufnahme zu zumutbaren Bedingungen“ ermöglichen, so der Fachanwalt. Das Recht, sein Brötchen direkt vorm Laptop zu verspeisen, hat man aber nicht. Sollte es im Unternehmen einen Pausenraum geben, darf der Arbeitgebende von seinen Mitarbeitenden verlangen, das Mittagessen oder auch andere Snacks im Pausenraum zu verspeisen.