Es ist Sommer und damit beginnt für die meisten Arbeitnehmer:innen auch endlich die lang ersehnte Urlaubszeit. Grundsätzlich haben alle Arbeitnehmer:innen hierzulande ein Recht auf vier Wochen Urlaub. Das entspricht 20 Urlaubstagen. Und auch wenn einige Arbeitgeber:innen ihren Mitarbeiter:innen weitaus mehr freie Tage zur Verfügung stellen, so werden in einigen Unternehmen noch immer nicht alle Urlaubsrechte beherzigt. In diesem Artikel verraten wir dir deshalb, welche Irrtümer über das Urlaubsrecht du nicht immer glauben solltest.
Alles über die „Urlaubsrecht-Irrtümer“:
Diese 3 Urlaubsrecht-Irrtümer solltest du kennen
Für viele Arbeitnehmer:innen steht in den nächsten Wochen und Monaten endlich der ersehnte Sommerurlaub an. Aus gegebenem Anlass zeigen wir dir hier drei Irrtümer rund um das Thema Urlaubsrecht, die du besser nicht glauben solltest:
1. Man kann den Resturlaub problemlos mit ins nächste Jahr nehmen
Viele Unternehmen gestatten ihren Mitarbeiter:innen zwar, noch nicht verbrauchte Urlaubstage mit ins nächste Jahr zu nehmen, wenn sie dort schnellstmöglich verbraucht werden, geht es jedoch nach dem Bundesurlaubsgesetz, ist das nicht zwingend so. Es besagt nämlich, dass die Urlaubstage eines Kalenderjahres auch innerhalb dieses Jahres verbraucht werden müssen, andernfalls verfallen diese.
Es gibt jedoch auch einige Ausnahmen. Wenn du beispielsweise aufgrund einer Krankheit deinen geplanten Urlaub zum Jahresende nicht antreten konntest oder du saisonbedingte Aufträge abarbeiten musstest und deshalb keine Zeit für Urlaub hattest, so hast du natürlich noch die Möglichkeit, diese verbleibenden Urlaubstage mit ins nächste Jahr zu nehmen.
2. Es gibt halbe Urlaubstage
Um Urlaubstage zu sparen, nehmen sich einige Arbeitnehmer:innen halbe Urlaubstage. Das bietet sich vor allem dann an, wenn man zum Beispiel nur einen halben Tag wegmuss oder vor seinem eigentlichen Urlaub noch einen halben Tag arbeiten möchte. Viele Arbeitgeber:innen gestatten auch halbe Urlaubstage.
Rein rechtlich gesehen, existieren sie jedoch gar nicht beziehungsweise existieren nur in bestimmten Sonderfällen. Wenn du beispielsweise nicht das ganze Jahr über beschäftigt bist, steht dir für jeden Monat, in dem du arbeitest, ein Zwölftel deiner Urlaubstage zu. Je nachdem, wie viele Urlaubstage du hast und wie viele Monate du in diesem Unternehmen arbeitest, kann es dann sein, dass dir auch halbe Tage zustehen. Ob du dir halbe Urlaubstage nehmen kannst, solltest du daher immer mit deinem oder deiner Vorgesetzten absprechen.
3. Man muss für den Urlaub vorarbeiten
Der Urlaub soll der Erholung dienen. Aus diesem Grund ist es nicht gestattet, für deinen Urlaub vorzuarbeiten. Zumindest nicht, wenn es darum geht, dass du dafür Überstunden machen musst. Denn das ist nicht Sinn des Urlaubs. Allerdings können Vorgesetzte verlangen, dass du deinen Urlaub bereits in deiner regulären Arbeitszeit so gut vorbereitest wie nur möglich. So fällt für deine Kolleg:innen nämlich weniger Arbeit an.
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Fazit: Ausnahmen bestätigen die Regel
Wie du siehst, sind viele Dinge eigentlich nicht rechtlich vorgeschrieben und dennoch werden sie von einigen Unternehmen gemacht. Falls du dir also unsicher bist, ob dir halbe Urlaubstage zustehen, du deinen Resturlaub mit ins nächste Jahr nehmen kannst oder nicht weißt, wie du deinen Urlaub vorberieten solltest, solltest du mit deinem oder deiner Vorgesetzten darüber sprechen. So werden sich die meisten Dinge binnen Minuten klären und du kannst dich guten Gewissens in deinen Urlaub verabschieden.