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Zählt der Gang zur Toilette als Arbeitszeit?

Darf der Arbeitgeber eigentlich bestimmen, wie oft man während der Arbeit auf die Toilette gehen darf? Das sagt das Arbeitsrecht.

Frau schaut auf der Toilette in den Spiegel.
© Getty Images/AJ_Watt

Darf ich während der Arbeitszeit zum Arzt?

Ein Arzttermin während der Arbeitszeit? Ist das OK oder darf der Chef das verbieten? Wir klären auf, welche Regelungen es gibt und welche Ausnahmen der Arbeitgeber gestatten muss.

Der Toilettengang zählt zweifellos zu den elementaren Bedürfnissen eines jeden Menschen. Doch darf man auch während der Arbeitszeit uneingeschränkt und nach Belieben die Toilette aufsuchen oder gibt es möglicherweise Einschränkungen seitens des Arbeitgebers? Kann der Chef bzw. die Chefin die Toilettenzeiten während der Arbeitszeit begrenzen?Das sagt das Arbeitsrecht.

Toilettenzeit = Arbeitszeit?

Kaum zu glauben, aber mit dieser Frage haben sich Arbeitsgerichte in Deutschland tatsächlich beschäftigt. Doch wir können dich beruhigen. Denn hierzulande gehört ist Toilettenzeit grundsätzlich Arbeitszeit. Wie die Anwältinnen der Kanzlei Hesselbach berichten, handelt es sich bei dem Besuch der Toilette nur um eine kurze Unterbrechung der vertraglich geschuldeten Arbeitszeit und stellt somit keine Arbeitszeitpause dar.

Wenn jemand jedoch absichtlich seinen Aufenthalt auf der Toilette verlängert, um andere Dinge zu erledigen, wie zum Beispiel im Internet zu surfen oder zu telefonieren, dann stellt dies eine Arbeitsverweigerung dar. In solchen Fällen kann eine Abmahnung ausgesprochen werden, und bei wiederholtem Verstoß sogar die Kündigung drohen.

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Arbeitgeber darf Häufigkeit des Toilettengangs nicht vorschreiben

Da es sich bei dem Toilettengang um ein natürliches menschliches Bedürfnis handelt, darf der Arbeitgeber die Toilettenzeiten nicht vorschreiben. Falls dieser dies jedoch tun sollte, verletzt er damit gegen da das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers (ArbG Köln, 21.01.2010, 6 Ca 3846 / 09), so die Kanzler. Zudem gibt es auch keine gesetzliche Vorgabe, wie viel Zeit Mitarbeitende insgesamt auf der Toilette verbringen dürfen. Dies muss laut der Expertinnen von Fall zu Fall abgewogen werden. Allerdings hat das Arbeitsgericht Köln in einem Urteil festgelegt, dass ein Toilettenaufenthalt von 30 Minuten pro Tag noch keinen Grund darstellt, den Lohn zu kürzen.

Auf der Toilette besteht kein Unfallschutz

Doch aufgepasst: Falls sich du dich auf der Betriebstoilette verletzen solltest, zum Beispiel weil du auf dem frisch gewischten Fliesenboden ausgerutscht bist oder dir dir die Hand in der Tür einklemmt hast, ist der Arbeitgeber nicht für den entstandenen Schaden haftbar. Toilettenpausen werden während der Arbeitszeit gelten rechtlich gesehen nämlich als persönliche Angelegenheit, weshalb es auch keinen dienstlichen Unfallschutz auf dem stillen Örtchen gibt, heißt es auf der Webseite der Kanzlei.

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