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Haustiere: Darf der Vermieter für die Haltung von Tieren eine höhere Kaution verlangen?

Eine höhere Kaution wird vom Vermieter verlangt, da ein Haustier mit in die neue Wohnung einzieht? Ist es überhaupt erlaubt, ein Tier in der neuen Bleibe zu halten? Wir klären auf.

Welpe knabbert an Teppich
© Getty Images/ Stefan Cristian Cioata

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Besitzer:innen von Hunden oder Katzen stehen bei der Wohnungssuche oft vor einer Herausforderung: Die Suche nach einer haustierfreundlichen Wohnung gestaltet sich oft schwierig. Die Freude ist daher umso größer, wenn man endlich ein passendes Zuhause findet. Aufgrund möglicher Schäden durch Haustiere in der Wohnung verlangen manche Vermieter:innen allerdings eine erhöhte Kaution. Doch stellt sich die Frage, ob dies rechtens ist. Wir liefern die Antwort.

Dürfen Vermietende eine höhere Kaution wegen der Haltung von Tieren verlangen?

Wer mit einem Haustier in eine neue Wohnung zieht, der muss dafür nicht mehr Geld beim Vermieter bzw. bei der Vermieterin hinterlegen. Denn laut dem Gesetzgeber dürfen Vermietende nicht mehr als drei Monatsmieten von Mieter:innen als Sicherheit verlangen. Diese Grenze darf dabei auch nicht überschritten werden, wenn in die Wohnung auch Haustiere mit einziehen und somit das Risiko für Beschädigungen oder Abnutzungen steigt.

„Übersteigt die Summe den Betrag von drei Monatsmieten, so ist die Kautionsvereinbarung hinsichtlich des überschießenden Teils unwirksam“, sagt Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund. Konkret bedeutet dies: Eine höhere Kaution muss nicht gezahlt werden. Solltest du wegen deines Haustiers allerdings schon eine höhere Kaution an deinen Vermieter bzw. deine Vermieterin gezahlt haben, kannst du diesen Betrag laut Angaben des Deutschen Mieterbundes zurückfordern. 

Dürfen Vermietende die Haltung von Haustieren verbieten?

Eines sei vorab gesagt: Vermieter:innen dürfen die Haltung von Tieren nicht pauschal verbieten – auch die Haltung von Hunden nicht. Dies besagt ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahre 2013. Damit ist die weitverbreitete Klausel im Mietvertrag, wonach die Haltung bestimmter Tierarten verboten ist, unwirksam.

Sollte dein Mietvertrag einen sogenannten Erlaubnisvorbehalt enthalten, so musst du vor der Anschaffung um Erlaubnis fragen. Lehnt deine:e Vermieter:in den Einzug des Tieres ab, ist die Aussage auch rechtskräftig. Vorausgesetzt, es liegen fundierte Gründe (Wohnung ist zu klein, Größe des Tieres) vor.

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