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Verboten oder nicht? Darf man den gesamten Jahresurlaub auf einmal nehmen?

Darfst du deinen gesamten Jahresurlaub auf einmal nehmen? Wir sagen dir, wie das Arbeitsrecht das in Deutschland regelt.

Frau sitzt im Wohnmobil.
© Getty Images/ Klaus Vedfelt

Urlaubsrecht: Diese 5 Fakten solltest du kennen!

Wenn es an die Urlaubsplanung geht, gibt es ganz bestimmte Rechte und Pflichten. Da kann man schon mal den Überblick verlieren. Doch keine Sorge! Wir verraten dir 5 Fakten, die du unbedingt kennen solltest.

Arbeitsrecht: In Deutschland haben wir ein Gesetz, dass den Urlaub von Arbeitnehmer:inn regelt – das sogenannte Jahresurlaubsgesetz. Es soll sicherstellen, dass die Arbeitnehmer:innen ausreichend Zeit haben, um sich von ihrer Arbeit zu erholen. Es gibt zwar bestimmte Regeln und Vorschriften für den Umfang des Jahresurlaubs, auf den die Arbeitnehmer:innen Anspruch haben, aber es gibt auch eine gewisse Flexibilität, wenn es darum geht, wie dieser Urlaub genommen werden kann.

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Ready für den Urlaub? So viel bezahlten Urlaub musst du bekommen. Foto: Getty Images/ Roos Koole

Wie viel Jahresurlaub hat man?

Nach deutschem Arbeitsrecht haben Arbeitnehmer:innen einen Anspruch auf mindestens 20 Tage bezahlten Jahresurlaub pro Jahr. Darüber hinaus bieten viele Unternehmen im Rahmen ihrer Beschäftigungspakete zusätzliche Urlaubstage an. Ob ein:e Arbeitnehmer:in den gesamten Jahresurlaub am Stück nehmen kann, hängt jedoch von einer Reihe von Faktoren ab.

Unternehmenspolitik

Einer der wichtigsten Faktoren ist die Politik des jeweiligen Unternehmens bezüglich des Jahresurlaubs. Das deutsche Arbeitsrecht verbietet zwar nicht ausdrücklich, den gesamten Jahresurlaub auf einmal zu nehmen, aber einige Unternehmen haben begrenzende Richtlinien. Diese Richtlinien können dazu dienen, sicherzustellen, dass ausreichend Personal vorhanden ist, um die Abwesenheit des Arbeitnehmenden zu decken oder um Terminkonflikte mit anderen Arbeitnehmern zu vermeiden.

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Im Arbeitsvertrag sind Sonderregelungen bezüglich der Urlaubsgestaltung vermerkt. Foto: gettyimages / Westend61

Arbeitsvertrag

Ein weiterer zu berücksichtigender Faktor ist der individuelle Arbeitsvertrag des Mitarbeitenden. In einigen Verträgen kann festgelegt sein, dass der Jahresurlaub nur in Blöcken von einer bestimmten Länge genommen werden kann, während andere Verträge flexibler sind. Im Allgemeinen ist es jedoch Sache der Arbeitgeber:innen zu entscheiden, wie der Jahresurlaub genommen werden kann, solange die gesetzlichen Mindestanforderungen eingehalten werden.

Ablehnung sollte begründet sein

Wichtig ist auch, dass der Zeitpunkt des Jahresurlaubs Gegenstand von Verhandlungen zwischen Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen ist. Als Arbeitgeber:in hat man zwar das Recht, einen bestimmten Urlaubsantrag abzulehnen, doch muss er dafür einen triftigen Grund angeben. Wenn zum Beispiel zu einer bestimmten Jahreszeit besonders viel zu tun ist oder ein Personalmangel besteht, kann der Arbeitgeber zu Recht einen Urlaubsantrag ablehnen.

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Echte Strandurlauber sollten 2023 in die Türkei fliegen. Foto: IMAGO/Westend61

Mindestens zwölf Tage am Stück

Laut Gesetz haben Arbeitnehmer:innen Anspruch darauf, dass ihnen mindestens zwölf Werktage Urlaub am Stück gewährt werden. Allerdings nur, wenn man von einer Sechs-Tage-Woche ausgeht. Bei einer regulären Fünf-Tage-Woche müssen Beschäftigte mindestens zehn Urlaubstage am Stück gewährt bekommen. Anders verhält sich das nur, wenn der gesetzliche Urlaubsanspruch geringer ausfällt, zum Beispiel weil das Arbeitsverhältnis nicht über das gesamte Jahr bestand.

Arbeitsrecht: Jahresurlaub an einem Stück

Das deutsche Arbeitsrecht verbietet nicht ausdrücklich, den gesamten Jahresurlaub auf einmal zu nehmen. Ob dies erlaubt ist oder nicht, hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab, einschließlich der Unternehmensrichtlinien und der individuellen Arbeitsverträge.

Es ist wichtig, dass die Arbeitnehmer:innen ihre Rechte kennen und mit ihren Arbeitgeber:innen eine einvernehmliche Lösung für die Inanspruchnahme des Jahresurlaubs finden. Letztlich zielen die arbeitsrechtlichen Bestimmungen zum Jahresurlaub in Deutschland darauf ab, dass die Arbeitnehmer:innen die Zeit nehmen können, die sie brauchen, um sich zu erholen. Arbeitgeber:innen sollen aber auch in der Lage sind, ihren Personalbedarf zu decken und die Produktivität aufrechtzuerhalten.

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