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Kann man in Deutschland seine Haustiere als Erben einsetzen?

Darf man seine Haustiere als rechtmäßige Erben einsetzen? Lies hier, was in Deutschland erlaubt ist und was nicht.

Haustiere als Erben einsetzen
© IMAGO/Westend61

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Von den eigenen Kindern enttäuscht? Dann erbt eben das Haustier das ganze Vermögen. Genau das hätte sich Frau Liu aus Shanghai sehnlichst gewünscht. Aber ist das eigentlich möglich? Darf man seine Haustiere hier in Deutschland als Erben einsetzen? In diesem Artikel erfährst du es.

Wenn Haustiere zu Alleinerben werden

Frau Liu aus Shanghai war so enttäuscht von ihren drei Kindern, dass sie diese nicht als Erben einsetzen wollte. Aus diesem Grund war ihr Plan, einfach ihre Haustiere zu Alleinerben zu machen. Zu sehr vermögenden Alleinerben wohl bemerkt, denn umgerechnet betrug ihr Vermögen ganze 2,6 Millionen Euro. Sie wollte so sichergehen, dass es ihren Hunden und Katzen auch nach ihrem Tod gut geht.

Bei ihrem Vorhaben gab es jedoch ein Problem. Denn in China ist es nicht erlaubt, Haustiere als rechtmäßige Erben einzusetzen. Aus diesem Grund vermachte Frau Liu ihr gesamtes Vermögen einer Tierklinik, die sich dann nach ihrem Tod um ihre geliebten Vierbeiner kümmern sollte.

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Kann man in Deutschland Haustiere als Erben einsetzen?

Haustiere sind auch hierzulande sehr beliebt. Aktuell leben Statistiken zufolge mehr als 15 Millionen Katzen und rund 11 Millionen Hunde in Deutschland. Doch wie sieht es hier mit dem Erbrecht aus?

Auch hier in Deutschland ist es nicht erlaubt, Haustiere im Allgemeinen als Erben einzusetzen. Denn Tiere sind hierzulande nicht rechtsfähig und somit auch nicht erbfähig. Sie können daher weder Geld noch Immobilien oder andere Gegenstände erben.

Wer jetzt also all sein Vermögen seinen Haustieren vererben möchte, müsste demnach einen ähnlichen Weg wählen, wie Frau Liu aus Shanghai.

Frau Hund Erbe
Haustiere dürfen zwar nicht als Erben eingesetzt, allerdings selbst vererbt werden. Foto: IMAGO/Westend61

Fazit: Haustiere können vererbt werden

Haustiere selbst können demnach nichts erben, allerdings können sie vererbt werden. Wer also sein Haustier einem Freund, einer Freundin oder einem Familienmitglied vererben möchte, kann das in seinem Testament angeben.

Allerdings ist dabei wichtig zu bedenken, dass diese auch immer das Recht haben, das Testament auszuschlagen. Wer also sichergehen möchte, dass das Haustier nach dem eigenen Tod gut aufgehoben ist, sollte zuvor mit den betroffenen Personen absprechen, ob sie damit einverstanden wären, das Haustier aufzunehmen.