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Was du beim Anfechten des Testaments beachten solltest

Du möchtest ein Testament anfechten? Dann erfahre hier, mit welcher Begründung das tatsächlich möglich ist.

Frau Testament anfechten
© IMAGO/Westend61

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Das Testament soll den Nachlass einer verstorbenen Person regeln. Leider sorgt es aber auch oft für Streitigkeiten zwischen den Angehörigen. Wer nicht im Testament aufgeführt ist oder damit nicht zufrieden ist, hat die Möglichkeit, dieses anzufechten. Das geht jedoch nicht grundlos. Was du beim Anfechten eines Testaments beachten solltest, liest du in diesem Artikel.

In diesen 5 Fällen kannst du ein Testament anfechten

Ein Testament kann nur von den Menschen angefochten werden, denen die Aufhebung im Endeffekt auch zugutekäme. Auch das geht allerdings nur mit einem triftigen Grund. In welchen Fällen du ein Testament anfechten kannst, liest du hier:

1. Formfehler

Einer der häufigsten Gründe für die Anfechtung des Testaments sind sogenannte Formfehler. Damit das Testament überhaupt gültig ist, muss es in korrekter Art und Weise niedergeschrieben sein. Das kann entweder handschriftlich oder digital erfolgen. Zusätzlich muss es noch von einem Notar beglaubigt werden. Ist das nicht der Fall, kann es relativ einfach angefochten werden.

2. Fehlende Testierfähigkeit

Des Weiteren kann auch die fehlerhafte Testierfähigkeit ein Grund sein, weshalb ein Testament seine Gültigkeit verliert. Diese ist in § 2.229 BGB festgehalten und besagt, dass jede:r testierfähig ist, der oder die das 16. Lebensjahr vollendet hat.

Anfechtbar ist die Testierfähigkeit dann, wenn die verstorbene Person beispielsweise eine psychische oder neurologische Erkrankung hatte oder aber zum Verfassungszeitpunkt von Familienmitgliedern oder Pfleger:innen betreut werden muss.

3. Täuschung oder Drohung

Kann man nachweisen, dass der Verfasser beziehungsweise die Verfasserin das Testament unter Druck zu Papier gebracht hat oder ihm beziehungsweise ihr sogar gedroht wurde, so ist auch das ein Grund, um das Testament anzufechten.

Frau Testament
Nur Menschen, die von der Aufhebung des Testaments profitieren würden, dürfen dieses anfechten. Foto: IMAGO/Westend61

4. Fälschung

Auch Testamente können von Zeit zu Zeit mal gefälscht werden. Insbesondere dann, wenn die Handschrift im Testament stark von der eigentlichen Handschrift der verstorbenen Person abweicht, kann ein Testament angefochten werden. Aber Achtung: in einigen Fällen darf das Testament auch diktiert werden.

5. Scheidung

Wenn ein Ex-Ehepartner oder eine Ex-Ehepartnerin im Testament noch als rechtmäßiger Erbe beziehungsweise rechtmäßige Erbin aufgeführt ist, die Scheidung allerdings schon vor dem Erbfall vollzogen wurde, so kann das Testament ebenfalls als ungültig deklariert werden.

Fazit: Diese Fristen sollten beim Anfechten des Testaments beachtet werden

Jetzt weißt du schonmal, wer das Testament aus welchen Gründen anfechten kann. Damit ist es aber noch nicht getan. Wer das Testament anfechten möchte, muss sich auch an gewisse Fristen halten. Denn nach dem Erbfall – also mit dem Tag, an dem der Erbe oder die Erbin vom Erbe erfährt – beträgt die Anfechtungsfrist genau ein Jahr.

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