Die Toilettenspülung funktioniert nicht, der Wasserhahn tropft oder die Waschmaschine hat plötzlich den Geist aufgegeben – unerwartete Schäden können immer auftreten. Damit diese so schnell wie möglich behoben werden, ist ein Handwerker beziehungsweise eine Handwerkerin notwendig. Doch diese sind heiß begehrt und Termine daher rar. Aus diesem Grund nimmt man den schnellsten Termin, den man bekommen kann. Doch was ist, wenn dieser ausgerechnet in die Arbeitszeit fällt? Kann man für Handwerkertermine bezahlten Sonderurlaub bekommen? Wir verraten es dir.
Bekommt man bezahlten Sonderurlaub für Handwerkertermine?
In der Regel besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Sonderurlaub. Gemäß § 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) verliert ein:e Arbeitnehmer:in seinen/ihren Anspruch auf Vergütung nicht, wenn er „für eine nicht erhebliche Zeit aufgrund eines persönlichen Hindernisses und ohne eigenes Verschulden an der Dienstleistung gehindert ist“.
Ein Todesfall in der Familie oder ein akuter Notfall, der eine unmittelbare Hilfe zu Hause erfordert, wird als solche Ausnahmesituationen betrachtet, erklärt der Fachanwalt für Arbeitsrecht Peter Meyer. Im Gegensatz dazu ist ein Handwerkertermin planbar. Er sollte außerhalb der Arbeitszeiten vereinbart werden oder es sollte jemand gefunden werden, der den Handwerker bzw. die Handwerkerin in die Wohnung lässt.
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Diese einzige Ausnahme gibt es
Eine Ausnahme gibt es allerdings: „Nämlich dann, wenn man morgens ins Bad kommt und einen Wasserrohrbruch vorfindet“, sagt Meyer. „Hier gilt die vorherrschende Meinung, dass man auch während der Zeit der Havariebeseitigung seinen Anspruch auf Gehalt behält“, so der Rechtsexperte.
Handwerkertermin: Unbezahlter Sonderurlaub als Möglichkeit
Fachanwalt Meyer empfiehlt allen, die einen bevorstehenden Handwerkertermin haben, vorab mit ihrem Arbeitgeber zu sprechen. Möglicherweise besteht die Möglichkeit, Überstunden abzubauen oder die Zeit nachzuarbeiten während der Reparaturarbeiten. Bei vielen Arbeitszeitmodellen sollte es kein Problem sein, zwei Stunden später zu beginnen und die Zeit hinten anzuhängen.
Alternativ kann man einen Urlaubstag nehmen. Falls keine Urlaubstage mehr zur Verfügung stehen, kann man laut Meyer „natürlich unbezahlten Sonderurlaub erbeten, den man in der Regel auch bekommt“, jedoch besteht streng genommen kein Anspruch darauf.