Der Herbst kommt und mit ihm die kühlen Winde, die oft Erkältungen und Schnupfen mit sich bringen. Doch viele Arbeitnehmer:innen möchten nicht wegen eines leichten Schnupfens und etwas Halsschmerzen krankschreiben lassen. Jedoch ist an entspanntes Arbeiten nicht zu denken, wenn jemand erkältet im Büro arbeitet. Denn der/die Kolleg:in schnieft oder hustet den anderen einen vor. Doch darf der Arbeitgeber die schniefende Person nach Hause schicken, wenn er den Eindruck hat, dass Sie krank sind und aufgrund einer Infektion ein Risiko für Kolleg.innen besteht? Das sagt das Arbeitsrecht.
Erkältet im Büro: Darf der Arbeitgeber mich nach Hause schicken?
Der Herbst ist da und damit zieht auch das feucht kalte Wetter hierzulande ein. Dabei sind in den Herbst- und Wintermonaten Husten, Halsweh und Schnupfen altbekannte Begleiter. Doch für viele ist eine Erkältung kein Grund, um zu Hause zu bleiben. Doch was ist, wenn der Arbeitgeber bemerkt, dass jemand erkältet im Büro sitzt? Darf er die Person nach Hause oder zum Arzt bzw. zur Ärztin schicken? Oder droht ihm in diesem Fall sogar die Kündigung?
Grundsätzlich kann festgehalten werden, dass allein das Erscheinen bei der Arbeit mit einer Erkältung nicht als Kündigungsgrund herangezogen werden darf. Sollte jedoch der Arbeitgeber ausdrücklich dazu auffordern, nach Hause zu gehen oder einen Arzt oder eine Ärztin zu konsultieren, muss dieser Anweisung Folge geleistet werden. Wenn sich der/die Betroffene weigert, stellt dies eine Verletzung seiner arbeitsvertraglichen Pflichten dar, die laut der Webseite anwalt.de zu einer Abmahnung oder sogar einer Kündigung führen kann.
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Ab wann sollte man sich krankmelden?
Matthias Frank, Sprecher des Deutschen Hausärzteverbandes, verdeutlicht in einem Interview mit „focus.de“, dass nicht jedes Halskratzen oder jede leichte Nasenverstopfung unmittelbar zu einer Krankschreibung führen sollte. Dennoch rät der Experte dazu, im Sinne des eigenen Wohlbefindens und der Kolleg:innen, vorsorglich ein paar Tage zu Hause zu bleiben, anstatt potenziell den gesamten Betrieb durch eine Infektion zu gefährden.
Damit der Vorgesetzte auch in Abwesenheit des erkrankten Mitarbeiters eine effiziente Planung vornehmen kann, empfiehlt es sich, sich so früh wie möglich im Unternehmen abzumelden. Die exakte Zeitvorgabe, bis zu der diese Meldung erfolgen muss, ist im Entgeltfortzahlungsgesetz (EntFG) nicht präzise festgelegt.
Dennoch wird darin klargestellt, dass die Benachrichtigung „unverzüglich“ erfolgen muss und zusätzlich eine Ankündigung bezüglich der voraussichtlichen Dauer der Abwesenheit gemacht werden muss. Dies kann anfangs per Telefon, E-Mail, SMS oder Fax durchgeführt werden.