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Steuererklärung: Diese Personen müssen auch 2024 die Grundsteuererklärung abgeben

Immobilienbesitzer mussten bereits im letzten Jahr eine Grundsteuererklärung abgeben. Lies hier, wer auch in diesem Jahr dazu verpflichtet ist.

Frau Grundsteuererklärung
© IMAGO/Westend61

Diese Fehler solltest du bei der Steuererklärung nicht machen

Die Steuererklärung richtig zu machen, ist gar nicht so einfach. Wir zeigen dir, mit welchen Tipps und Tricks du richtig Geld sparen kannst. Dieses Video wurde mit der Hilfe von KI erstellt und vor der Veröffentlichung von der Redaktion sorgfältig geprüft.

Die Grundsteuerreform hat bereits in den vergangenen Jahren für viel Arbeit und Ärger gesorgt. In diesem Jahr sollte es für die meisten Grundstückbesitzer:innen zwar etwas entspannter werden, einige müssen dennoch eine Grundsteuererklärung einreichen. Wen das betrifft und bis wann sie fällig ist, verraten wir dir in diesem Artikel.

Was ist die Grundsteuer?

Die Grundsteuer gibt es schon ewig. Allerdings hatte das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 die Steuer auf Grundstücke und den darauf befindlichen Immobilien in ihrer damaligen Form für verfassungswidrig erklärt. Dir Grundsteuer sollte also reformiert werden. Das Problem dabei lag jedoch darin, dass nun alle Bemessungswerte für Immobilien und Grundstücke neu erfasst werden mussten.

Eigentümer:innen waren seither dazu angehalten, genau das mit ihren Grundstücken zu tun und bis Ende Januar 2023 eine sogenannte Grundsteuererklärung anzufertigen und diese dem Finanzamt zukommen zu lassen.

Wer muss in diesem Jahr eine Grundsteuererklärung abgeben?

Seit Januar 2023 gibt es also neue Regelungen. Demnach ist eine solche Grundsteuererklärung nur alle sieben Jahre nötig. Doch einige Grundstückbesitzer:innen müssen auch in diesem Jahr noch eine Grundsteuererklärung abgeben. Dieser sogenannte Folgebescheid ist immer dann notwendig, wenn es Änderungen am Grundstück oder an der darauf befindlichen Immobilie gibt.

Das ist zum Beispiel immer dann der Fall, wenn das Grundstück neu bebaut oder die Immobilie auf dem Grundstück um- oder ausgebaut wurde. Doch nicht jede Änderung muss direkt gemeldet werden. Erst bei einer Wertänderung von mehr als 15.000 Euro ist ein Folgebescheid nötig.

Hausbau
In den meisten Bundesländern endet die Frist für den Folgebescheid bereits am 31. Januar. Foto: IMAGO/Westend61

Fazit: Bis wann muss der Folgebescheid eingereicht werden?

Die Frist für die Folgebescheide ist in vielen Bundesländern bereits vorbei. Denn Fristende war wie im Vorjahr auch der 31. Januar. Es gibt jedoch Ausnahmen. So endet die Frist für das Einreichen der Folgebescheide in Bayern, Hamburg und Niedersachsen erst am 31. März 2024.

Wichtig zu wissen ist aber noch, dass die Finanzämter die Bescheide nicht anfordern. Hausbesitzer:innen müssen selbst wissen, was sie wann einreichen müssen. Das Gute ist jedoch, dass man die Steuererklärungen ganz einfach online – zum Beispiel über die Elster-Software – einreichen kann. Wer die Grundsteuererklärung zu spät abgibt, muss mit Nachzahlungen, Ordnungsgeld oder sogar dem Vorwurf der Steuerhinterziehung rechnen.

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