Der Konsum und Besitz von Cannabis soll ab dem 1. April zumindest teilweise legalisiert werden. Dann darf zu bestimmten Uhrzeiten an bestimmten Orten gekifft werden. Doch wie verhält sich das Ganze auf der Arbeit? Darf man auch hier kiffen? In diesem Artikel verraten wir dir, was erlaubt ist und was nicht.
Alles zum „Cannabis-Konsum am Arbeitsplatz“:
Cannabis soll ab April legalisiert werden
Der Bundestag hat vor wenigen Tagen beschlossen, dass Cannabis nun doch teillegalisiert werden soll. Ab dem 1. April soll der Besitz von 25 Gramm Cannabis somit straffrei sein. In der eigenen Wohnung dürfen sogar insgesamt bis zu 50 Gramm gelagert werden.
Was das Kiffen in der Öffentlichkeit betrifft, gibt es jedoch klare Regeln. So ist der Konsum immer nur von 20 bis 7 Uhr erlaubt und in Anwesenheit von Minderjährigen verboten – das gilt auch im privaten Umfeld.
Ist Kiffen auf der Arbeit legal?
In der Nähe von Schulen und Sportstätten ist das Kiffen beispielsweise untersagt. Und am Arbeitsplatz? Cannabis darf zwar grundsätzlich von volljährigen Personen konsumiert werden, am Arbeitsplatz gelten jedoch andere Regeln.
Denn auf der Arbeit schulden Arbeitnehmer:innen ihre völlig ungetrübte Arbeitsleistung. Wer Cannabis konsumiert, kann dafür sicherlich nicht mehr garantieren. Das gilt im Übrigen auch, wenn der Konsum durch das Unternehmen nicht offiziell verboten ist.
Wer seiner Arbeitsleistung nicht mehr nachkommen kann, muss mit arbeitsrechtlichen Maßnahmen wie einer Abmahnung oder bei häufigerem Vorkommen sogar einer Kündigung rechnen.
Fazit: Kiffen nach Feierabend ist legitim
Was die Arbeitnehmer:innen nach Feierabend und am Wochenende beziehungsweise an ihren freien Tagen machen, hat den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin erstmal nichts anzugehen. Theoretisch darf man sich also nach Arbeitsende einen Joint anzünden, solange man am nächsten Tag wieder zurechnungsfähig auf der Arbeit erscheint.
Wenn aber beispielsweise noch Arbeitskleidung, die man während des Kiffens trägt, auf das Unternehmen, in dem man beschäftigt ist, schließen lässt, so hat das den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin doch zu interessieren. In diesem Fall kann das Unternehmen den Betroffenen ebenfalls den Konsum von Cannabis verbieten – zumindest so lange diese Arbeitskleidung tragen.
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