Führungskräfte dürfen ihren Mitarbeiter:innen einerseits kündigen und ihnen andererseits sogar das Gehalt kürzen. So ganz ohne Begründung geht das aber natürlich nicht. In diesem Artikel verraten wir dir daher, in welchen Situationen dein Chef oder deine Chefin dir theoretisch dein Gehalt kürzen darf.
Situationen, in denen dein Chef dein Gehalt kürzen darf:
In diesen 3 Situationen darf man dir das Gehalt kürzen
Gehaltskürzungen sind immer ein absoluter Ausnahmefall und kommen zum Glück nicht allzu häufig vor.
In einigen Situationen darf dein Chef oder deine Chefin dir aber unter Umständen dein Gehalt kürzen. Welche Situationen das sind und welche Bedingungen dafür jeweils erfüllt sein müssen, zeigen wir dir hier:
1. Krankheit
Wenn du länger als sechs Wochen krank bist, so muss der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin das Gehalt in den ersten sechs Wochen regulär weiterzahlen. Im Anschluss daran übernimmt dann die Krankenkasse mit Fortzahlung des sogenannten Krankengeldes, wenn der/ die Arbeitgeber:in das Gehalt nicht mehr fortzahlen kann oder möchte.
Somit kann deine Führungskraft im Krankheitsfall nicht einfach dein Gehalt kürzen. Gleiches gilt auch, wenn du dich als Arbeitnehmer:in krankmeldest, weil dein Kind erkrankt ist. Falls in deinem Arbeitsvertrag jedoch ausdrücklich festgehalten ist, dass die Erkrankung eines Kindes nicht als Krankheitsgrund gilt beziehungsweise du in diesem Fall keine Gehaltsfortzahlung erhältst, so kann dein:e Chef:in dein Gehalt kürzen.
2. Nicht erfüllte Leistungen
Grundsätzlich dürfen Arbeitgeber:innen auch bei schlechten Leistungen nicht einfach Gehaltskürzungen vornehmen. Wenn Arbeitnehmer:innen ihre Arbeit jedoch gar nicht machen beziehungsweise ihre Aufgaben einfach nicht erfüllen, so sind Gehaltskürzungen durchaus möglich.
Wenn du beispielsweise in deiner Arbeitszeit stundenlang private Telefonate führst oder im Internet surfst und deshalb deine Arbeitsleistung nicht erfüllen kannst, so kann dein Chef oder deine Chefin dein Gehalt kürzen. In den meisten Fällen ist das jedoch nach erst das letzte Mittel, falls sich auch nach Gesprächen nichts ändert.
3. Unentschuldigtes Fehlen
Wenn du einmal unentschuldigt zur Arbeit kommst, bringt das noch lange keine Gehaltskürzung mit sich. Bei häufigerem unentschuldigtem Fehlen ist eine Kürzung des Gehalts aber durchaus eine denkbare Option.
In vielen Fällen droht Arbeitnehmer:innen, die häufig unentschuldigt fehlen, jedoch weitaus mehr als lediglich eine Gehaltskürzung. Da Arbeitgeber:innen unzuverlässige Mitarbeiter:innen so gar nicht gebrauchen können, folgt nach häufigem Fehlen oft die Kündigung.
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Fazit: Auch in Krisensituationen dürfen Führungskräfte das Gehalt kürzen
In einigen Fällen sind solche Gehaltskürzungen auch nichts Persönliches, sondern haben mit einer finanziellen Notsituation des Unternehmens zu tun. Denn in Krisensituationen dürfen Firmen die Gehälter ihrer Mitarbeiter:innen kürzen. Das geht allerdings nur, wenn die Belegschaft der Gehaltskürzung auch zustimmt.