Nach wochenlanger Arbeit ist die Freude auf den wohlverdienten Urlaub umso größer. Doch kurz vor der Reise kündigt sich eine fiese Erkältung an. Ein Albtraum für Beschäftigte – insbesondere, wenn der Arzt oder die Ärztin einen auch noch krankschreibt. Aber welche Regelung gilt in dieser Situation? Ist es erlaubt, trotz Krankschreibung in den Urlaub zu fahren? Wir haben die Antworten auf all diese Fragen.
Urlaub trotz Krankschreibung: Das musst du wissen
Eines vorab: Wie der Spiegel berichtet dürfen Arbeitnehmende grundsätzlich trotz Krankschreibung in den geplanten Urlaub antreten. Reisen sind in diesem Fall jedoch an bestimmte Voraussetzungen gebunden: Wenn ein geplanter Trip die Heilungsprozesse eines Mitarbeiters potenziell beeinträchtigt, darf dieser nicht verreisen. Um seine eigene Gesundheit nicht zu gefährden, sollte mit dem behandelnden Arzt bzw. der behandelnden Ärztin vor Antritt der Reise besprochen werden, ob der angedachte Urlaub die „Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit“ beeinträchtigen könnte.
Bei der Bewertung sollte dabei der Erholungszweck immer im Vordergrund stehen. „Den Arbeitnehmer trifft während dieser Zeit eine sogenannte erhöhte Sorgfaltspflicht gegen sich selbst“, erklärt Fachanwalt für Arbeitsrecht Daniel Brügger gegenüber dem Spiegel. Dabei wird stets eine individuelle Betrachtung vorgenommen. „In manchen Situationen kann das Reisen sogar vorteilhaft sein, wie zum Beispiel bei einer Kur oder einer Reise zur Erholung“, erklärt der Jurist.
In diesem Fall droht eine fristlose Kündigung
Beschäftigte sollten sorgfältig überlegen, ob sie ihre Urlaubspläne wie vorgesehen umsetzen möchten. In gravierenden Fällen kann sogar eine fristlose Kündigung im Raum stehen, wie ein Beschluss des BAG (Urteil vom 2. März 2006 – AZ 2 AZR 53/05) aufzeigt. Dort unternahm ein Angestellter, trotz Krankschreibung aufgrund von Konzentrationsschwierigkeiten durch eine Hirnhautentzündung, eine Skireise. „Auch wenn man an einer Lungenentzündung erkrankt ist, wäre ein Pilgerweg nicht ratsam. Dasselbe gilt für die Beteiligung an einem Fußballspiel“, betont Brügger.
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Urlaub trotz Krankschreibung: Wie sieht es mit Auslandsreisen aus
Bei Auslandsreisen gelten die zuvor genannten Richtlinien. Doch Vorsicht: Wenn der Arbeitnehmer für mehr als sechs Wochen krankgeschrieben ist und Krankengeld erhält, muss dem Spiegel zufolge folgende spezielle Regelung beherzigen:
Wenn ein Versicherter ins Ausland geht, wird sein Krankengeldanspruch nach § 44 SGB V gemäß § 16 Abs. 1 Satz 1 SGB V ausgesetzt. Jedoch kann dieser Anspruch weiter bestehen, wenn der Krankgeschriebene vor seiner Reise die Genehmigung seines gesetzlichen Krankenversicherers bekommt, wie es § 16 Abs. 4 SGB V vorsieht. Bei Reisen innerhalb der EU muss die Versicherung diesen Antrag genehmigen, wie das Bundessozialgericht in einem Urteil (AZ B 3 KR 23/18 R) festgestellt hat.