Minijobs sind gerade bei Schüler:innen und Student:innen sehr beliebt. Doch auch in diesem Abschnitt seines Lebens möchte man irgendwann mal Urlaub machen. Aber wie viele Urlaubstage stehen einem als Minijobber:in eigentlich zu? In diesem Artikel verraten wir dir alles, was du über die Urlaubstage bei einem Minijob wissen musst.
Alles zu den „Urlaubstagen im Minijob“:
Der gesetzliche Mindesturlaub gilt auch für Minijobs
In Deutschland hat jeder Arbeitnehmer und jede Arbeitnehmerin den Anspruch auf einen gesetzlichen Mindesturlaub von vier Wochen. Bei fünf Arbeitstagen die Woche sind das somit 20 Urlaubstage. Wer sogar sechs Tage in der Woche arbeitet, hat einen Anspruch auf 24 Urlaubstage pro Jahr.
Grundsätzlich gilt diese Regel auch für Minijobber:innen. Die Schwierigkeit besteht jedoch darin, dass in einem Minijob in der Regel weder fünf noch sechs Tage die Woche gearbeitet wird. Meist sind es je nach Bezahlung lediglich ein paar Stunden die Woche. Bei einem sehr hohen Stundenlohn sind es oft nur wenige Tage die Woche.
Urlaubstage im Minijob: So berechnest du sie
Aus diesem Grund wird der jährliche Mindesturlaub dann anteilig berechnet. Um das zu tun, nutzt man die folgende Formel:
- Anzahl der individuellen Arbeitstage pro Woche x 24 / 6
Aus dieser Formel ergibt sich dann, dass du beispielsweise bei einem Arbeitstag pro Woche einen gesetzlichen Mindesturlaub von vier Urlaubstagen pro Jahr hast. Arbeitest du zwei Tage die Woche, ergibt sich ein Urlaubsanspruch von acht Tagen.
Und auch bei mehr Arbeitstagen in der Woche funktioniert die Formel einwandfrei. Wer als Minijobber:in sechs Arbeitstage in der Woche arbeitet, hat auch regulär einen Urlaubsanspruch auf 24 Urlaubstage pro Jahr.
Wie viele Stunden du an den einzelnen Tagen arbeitest, ist für die Berechnung des Urlaubsanspruches übrigens nicht relevant. Denn die Stundenanzahl wirkt sich nicht auf den Jahresurlaubsanspruch aus.
Fazit: Ab wann gilt der Urlaubsanspruch im Minijob?
Da Minijobs häufig gewechselt werden, besteht zu Beginn noch nicht direkt der gesamte Urlaubsanspruch. In den ersten sechs Monaten haben Minijobber:innen jeden Monat Anspruch auf 1/12 ihres gesetzlichen Urlaubsanspruches. Wenn du beispielsweise fünf Tage die Woche arbeitest, hast du einen Urlaubsanspruch von 20 Tagen. Somit hast du in den ersten sechs Monaten für jeden Monat einen Urlaubsanspruch von circa 1,7 Tagen.
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