Egal ob Essenslieferant:in, Kellner:in oder Verkäufer:in – in Deutschland arbeiten laut Quartalsbericht der Minijob-Zentrale derzeit mehr als 6,5 Millionen Menschen in einem Minijob. Dabei sind die Verdienstmöglichkeiten bei dieser Beschäftigungsart klar begrenzt. So dürfen Minijobber:innen die Jahresverdienstgrenze von 6.240 Euro nicht überschreiten. Doch wusstest du, dass diese mithilfe einer Ausnahmeregelung ganz leicht umgangen werden kann? Wir verraten dir, wie man als Minijobber:in super easy zwei zusätzliche Monatsgehälter steuerfrei verdienen kann.
So können Minijobber:innen zwei Monatsgehälter extra verdienen
Eigentlich gibt es für Minijobs klare Grenzen über den maximalen monatlichen Verdienst. Doch in Sachen Verdienstgrenze hat sich im vergangenen Jahr einiges getan. So dürfen Minijobber:innen seit November 2022 statt 480 Euro nun sogar 520 Euro pro Monat verdienen – also jährlich rund 6.240 Euro. Doch unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Betroffene die Verdienstgrenze um das Doppelte überschreiten und ihr jährliches Einkommen um sage und schreibe 1.040 Euro steigern. Doch damit man das monatliche Einkommen überschreiten darf, gelten strenge Vorschriften.
Überschreiten der Verdienstgrenze im Minijob: Diese Regeln gelten
Damit Minijobber:innen die Verdienstgrenze überschreiten dürfen, müssen zwei wichtige Faktoren gegeben sein: Das Ganze muss gelegentlich und unvorhersehbar eintreten, ohne dass eine dauerhafte Absicht dahinter steht, das Entgelt langfristig zu erhöhen, wie die Minijob Zentrale berichtet. In diesem Ausnahmefall beendet das Überschreiten der Minijobgrenze die geringfügige Beschäftigung nämlich nicht. Wichtig dabei ist, dass die Jahresverdienstgrenze von 6.240 Euro nicht überschritten wird.
Konkret bedeutet dies: Wenn du in einem Monat zum Beispiel mal 630 Euro verdienst hast und im nächsten dagegen nur 430 Euro, so überschreitest du aufs Jahr gesehen nicht die Gesamtsumme. Aber aufgepasst! Trotz alledem darf die Minijob-Grenze von 520 Euro nur zwei Mal im Jahr überschritten werden. Dabei darf das Gehalt bis zu doppelt so hoch sein, also jeweils 1.040 Euro, so die Minijob Zentrale.
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Was gilt als unvorhersehbar?
Nun wissen wir, dass die Verdienstgrenze in unvorhersehbaren Ausnahmefällen auch einmal überschritten werden darf. Doch was gilt als unvorhersehbar? Um einen unvorhersehbaren Fall handelt es sich zum Beispiel, wenn ein Kollege oder eine Kollegin krankheitsbedingt ausfällt und der/die Minijobber:in die Stunden des Erkrankten übernehmen muss. Aber auch plötzliche Produktionsspitzen können die Mehrarbeit rechtfertigen.