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Weihnachtsgeld: Darf der Arbeitgeber es nach Streik kürzen?

Darf der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld einfach kürzen? Lies hier, was erlaubt ist, was nicht und was du tun kannst.

Weihnachtsgeld streichen Streik
© IMAGO/Westend61

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Das Weihnachtsgeld ist oft fester Bestandteil von Finanzplanungen der Arbeitnehmer*innen. Wenn es wegfällt oder gekürzt wird, ist das für die Betroffenen besonders ärgerlich. Ob es überhaupt erlaubt ist, das Weihnachtsgeld beispielsweise nach einem Streik zu kürzen und was du in einem solchen Fall tun kannst, verraten wir dir in diesem Artikel.

Darf der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld nach einem Streik kürzen?

Stell dir vor, du erscheinst an einem Tag wegen eines Streiks nicht bei der Arbeit und erfährst am nächsten Tag, dass dein*e Chef*in dir das Weihnachtsgeld gekürzt hat. So ähnlich erging es einigen Mitarbeiter*innen in einem aktuellen Fall des Arbeitsgerichts Offenbach.

In diesem konkreten Fall hatten die Mitarbeiter*innen eines Betriebs wegen eines Streiks nicht an der Arbeit teilgenommen. Die Geschäftsleitung kürzte den Betroffenen daraufhin das Weihnachtsgeld um 1/60 pro Streiktag. Grund dafür war eine Betriebsvereinbarung, nach der bei Fehlzeiten die Sonderzahlung anteilig gekürzt werden darf – egal aus welchem Grund.

Zwar klagten mehrere Arbeitnehmer*innen gegen diesen Entscheid, jedoch erfolglos. Eine Kürzung des Weihnachtsgeldes war in diesem Fall möglich, da es eine neutrale Regelung bezüglich der Fehlzeiten in der Betriebsvereinbarung gab, die das erlaubte.

In diesem Fall ist es nicht erlaubt

Grundsätzlich dürfen Arbeitgeber*innen ihren Mitarbeiter*innen in solchen Fällen also das Weihnachtsgeld streichen. Allerdings gilt das nur, wenn es eine solche neutrale Regelung der Fehlzeiten gibt und auch tatsächlich jede Form der Abwesenheit damit bestraft wird. Dazu zählen dann nicht nur Streiks, sondern auch Krankheitstage oder Urlaube.

Frau Streik
Nicht immer können Unternehmen ihren Mitarbeiter*innen das Weihnachtsgeld kürzen. Credit: IMAGO/Westend61

Nicht erlaubt ist das Streichen des Weihnachtsgeldes oder sonstiger Sonderzahlungen, wenn es keine klaren Regelungen zu dieser Thematik gibt. Aber auch wenn das Weihnachtsgeld fester Lohnbestandteil ist, die Arbeitnehmer*innen dieses also als Gegenleistung für ihre geleistete Arbeit erhalten, ist eine Streichung unzulässig.

Fazit: Prüfe deinen Arbeitsvertrag

Wie so oft ist es daher ratsam, den Arbeitsvertrag zuvor gründlich gelesen zu haben, um eine solche Situation zu vermeiden. Bist du dir sicher, dass eine Kürzung des Weihnachtsgeldes unzulässig war, solltest du dich dazu jedoch im besten Fall professionell beraten lassen und den Betriebsrat oder die Gewerkschaft um Hilfe bitten, um alle Eventualitäten zu klären.