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Chef ruft nach Krankmeldung an: Ist das erlaubt?

Dein Chef ruft dich trotz deiner Krankmeldung an? Rangehen solltest du allemal. Jedoch darf dein Chef dich nicht alles fragen. Lies hier, was erlaubt ist.

Frau krank Telefon Bett
© IMAGO/Westend61

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Die kalte Jahreszeit kommt langsam wieder auf uns zu und damit auch die ein oder andere Krankheit. Grundsätzlich hat jede:r Arbeitnehmer:in das Recht darauf, sich krankzumelden. Doch darf der Chef oder die Chefin während dieser Zeit trotzdem Kontakt zu einem aufnehmen? In diesem Artikel verraten wir dir, was erlaubt ist und welche Dinge den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin gar nichts angehen.

Darf der Chef dich trotz Krankschreibung kontaktieren?

Wenn du krank bist und deine Krankmeldung auch rechtzeitig bei deinem Arbeitgeber beziehungsweise deiner Arbeitgeberin eingereicht hast, sollte es augenscheinlich erstmal keinen Grund geben, warum dein Chef oder deine Chefin dich telefonisch kontaktiert.

Ist das doch der Fall, rutscht einem schnell mal das Herz in die Hose. Offiziell darf dein:e Arbeitgeber:in dich nämlich trotz deiner Krankschreibung kontaktieren. Das gilt jedoch nur, um dir beispielsweise eine gute Besserung zu wünschen oder um noch ein paar organisatorische Dinge – wie zum Beispiel die Aufgabenverteilung – zu besprechen.

Sinn und Zweck deiner Krankmeldung ist jedoch, dass du Zeit hast, dich zu erholen. Aus diesem Grund sollte dein Chef oder deine Chefin nicht immer zwischenzeitig anrufen, um Dinge nachzufragen. Am besten wird all das Organisatorische in einem kurzen Gespräch direkt zu Beginn geklärt.

Frau Kopfschmerzen
Du musst deinem Arbeitgeber nicht sagen, warum du dich hast krankschreiben lassen. Foto: IMAGO/Westend61

Diese Dinge müssen Arbeitgeber nicht wissen

Du musst jedoch keine Angst haben, dass dein:e Vorgesetzte:r anruft, weil er oder sie wissen möchte, warum du überhaupt krank bist. Dazu haben sie nämlich kein Recht. Das ist auch der Grund, weshalb auch auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin keine konkrete Diagnose angegeben ist. Du musst deinem Chef oder deiner Chefin also keine Auskunft über den Grund deiner Krankmeldung erteilen.

Allerdings solltest du sowohl dem oder der Arbeitgeber:in als auch deinen Kolleg:innen mitteilen, wie lange du voraussichtlich fehlen wirst, damit deine Aufgaben für die Zukunft aufgeteilt werden können.

Fazit: Du bist nicht verpflichtet, zu Hause zu bleiben

Du musst also keine Angst haben, wenn dein Chef oder deine Chefin dich trotz deiner Krankschreibung anruft. Vermutlich will er oder sie nur ein paar Dinge mit dir klären, dir eine gute Besserung wünschen und dich anschließend nicht weiter stören.

Übrigens musst du während der Zeit deiner Krankschreibung nicht die ganze Zeit zu Hause bleiben. Du kannst ganz ohne Bedenken das Haus verlassen, um zum Beispiel einkaufen zu gehen, dir Medikamente zu besorgen oder einfach ein bisschen an der frischen Lust spazieren zu gehen. Generell darfst du alles tun, was dich schneller wieder gesund werden lässt.

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