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Bewerbung: Darf der neue Arbeitgeber sich beim alten erkundigen?

Potenzielle neue Mitarbeiter:innen präsentieren sich im Bewerbungsprozess immer von ihrer besten Seite. Um den Entscheidungsprozess zu vereinfachen, erkundigen sich einige Unternehmen beim alten Arbeitgeber. Doch ist das überhaupt erlaubt?

Eine Frau telefoniert und notiert sich währenddessen etwas.
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Bevor man einen neuen Job anfängt, muss man sich erst einmal im Bewerbungsprozess unter Beweis stellen. Während dieser Zeit zeigen sich die meisten von ihrer Schokoladenseite. Um herauszufinden, ob die Kandidatin oder der Kandidat auch wirklich zum Unternehmen passt, kommen einige Vorgesetzte auf die Idee, beim alten Arbeitgeber anzurufen. Doch ist das überhaupt erlaubt? Und darf der alte Arbeitgeber überhaupt Informationen über die Arbeitsweise seiner Beschäftigen rausgeben? Alle Antworten auf diese Fragen findest du hier.

Bewerbungsgespräch-Check: Darf der neue Arbeitgeber beim alten nachfragen?

Während des Bewerbungsprozesses kommt es immer mal wieder vor, dass potenzielle Arbeitgeber Kontakt zu vorherigen Arbeitgebern aufnehmen, um Informationen über Bewerber zu erhalten oder die Angaben und Selbstbewertungen aus Bewerbungsunterlagen oder Vorstellungsgesprächen zu überprüfen. Aber ist eine solche Vorgehensweise überhaupt erlaubt?

Es gibt momentan leider keine klare rechtliche Vorgabe dazu, ob es erlaubt ist, bei der vorherigen Arbeitsstelle nachzufragen. In Deutschland gewährt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung jedem die Freiheit, darüber zu entscheiden, wie persönliche Daten weitergegeben und verwendet werden. Um dieses Recht zu schützen, müssen personenbezogene Daten gemäß dem „Unmittelbarkeitskriterium“ direkt von der betreffenden Person eingeholt werden. Eine Anfrage ohne deren Einverständnis wäre demnach unzulässig.

Wann Informationen eingeholt werden dürfen

Solltest du noch in deinem vorherigen Arbeitsverhältnis sein, ist es nicht gestattet, Informationen über dich einzuholen. Dein allgemeines Persönlichkeitsrecht sowie die Fürsorgepflicht des potenziellen neuen Arbeitgebers dir gegenüber verbieten dies. Anders hingegen sieht es aus, wenn dein vorheriges Arbeitsverhältnis beendet ist. In diesem Fall erlaubt das Bundesarbeitsgericht Erkundigungen beim alten Arbeitgeber.

Diese Fragen dürfen gestellt werden

Doch dein künftiger Arbeitgeber darf nicht alles fragen. So darf dieser nur Fragen stellen, die sich auf das Arbeitszeugnis beziehen oder relevant für deine zukünftige Arbeit sind. Persönliche Fragen, die in die Privatsphäre eingreifen, sind unzulässig und verletzen rechtliche Bestimmungen.

Eine Ausnahme bildet die Offenlegung von strafbaren Handlungen: In diesem Fall ist der frühere Arbeitgeber verpflichtet, über den Vorfall zu informieren. Das Timing spielt hierbei jedoch eine entscheidende Rolle. Konkret bedeutet dies: Solange es kein rechtskräftiges Urteil gibt, giltst du als unschuldig. Deshalb sollten ehemalige Unternehmen in solchen Fällen vorsichtig sein, wenn es um die Weitergabe von Informationen geht.

Ist die Schuld, die dir nachgewiesen wurde, für die neue Arbeitsstelle relevant, hat dein ehemaliger Arbeitgeber die Verpflichtung, darüber zu informieren. Sollte dein früherer Chef schweigen, könnte das neue Unternehmen sogar eine Schadensersatzklage einreichen.

Quellen: Arbeits-ABC, Karrierebibel und stellenanzeigen.de