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Verletzung beim Weg zur Kaffeemaschine – ist das ein Arbeitsunfall?

Wer haftet eigentlich, wenn man sich auf dem Weg zur Kaffeemaschine verletzt? Der Arbeitgeber? Das Hessische Landessozialgericht hat hierzu nun ein Urteil gefällt.

Frau macht sich im Büro einen Kaffee.
© Getty Images/Westend61

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Wer im Job wenig bis gar nichts zu tun hat, sollte sich über die freie Zeit freuen? Falsch! Denn Langeweile kann krank machen. Wissenschaftler sprechen in diesem Zusammenhang vom sogenannten Boreout-Syndrom.

Den Arbeitsalltag ohne Kaffee zu überstehen, ist für viele einfach unmöglich. Damit die Produktivität im Laufe des Tages nicht nachlässt, pilgert man gefühlt im Stundentakt zum Kaffeeautomaten. Doch was ist, wenn man auf dem Weg stolpert und sich verletzt? Handelt es sich hierbei um einen Arbeitsunfall? Das Hessische Landessozialgericht hat hierzu nun ein Urteil gefällt. Alle Details.

Wann handelt es sich um einen Arbeitsunfall?

Laut dem handwerkmagazin handelt es sich um einen Arbeitsunfall, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Der Unfall ist eindeutig auf die berufliche Tätigkeit des Opfers zurückzuführen.
  • Der Unfall hat sich auf dem direkten Hin- und Rückweg zur oder von der Arbeit zugezogen.
  • Er ist eindeutig auf die Tätigkeit mit Arbeitsmitteln zurückzuführen.
  • Der Arbeitsunfall ist im Rahmen eines Betriebsfestes oder -ausfluges eingetreten.

Sturz beim Kaffee-Holen: Gericht erkennt es als Arbeitsunfall an

Beim Kaffeeholen bist du gestürzt und hast dich dabei leider verletzt? Keine Sorge. Auf den Behandlungskosten wirst du nicht sitzen bleiben. Denn laut einem aktuellen Urteil des Hessischen Landessozialgerichts ist der Sturz auf dem Weg zur Kaffeemaschine als Arbeitsunfall anzuerkennen. Damit gilt der Sturz offiziell als unfallversichert. 

Die Begründung des Gerichts: „Arbeitnehmer sind gesetzlich unfallversichert, solange sie eine betriebsbezogene Tätigkeit verrichten. Anders als die dem privaten Lebensbereich zuzurechnende Nahrungsaufnahme selbst, ist das Zurücklegen eines Weges, um sich Nahrungsmittel zu besorgen, grundsätzlich unfallversichert.“ (Az.: L 3 U 202/21) Dabei stehe der Weg, um sich einen Kaffee an der Maschine im Betriebsgebäude zu holen, „im inneren Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit der Angestellten“. Damit endet der Versicherungsschutz nicht an der Tür des Sozialraums. 

Der Fall: Angestellte verletzte sich beim Kaffee-Holen

Doch warum setzte sich das Hessische Landessozialgericht mit dieser Thematik überhaupt auseinander? Ganz einfach: Eine Verwaltungsangestellte rutschte auf dem Weg zum Getränkeautomaten auf nassem Boden aus und erlitt einen Lendenwirbelbruch. Die 57-jährige Frau wollte das als Arbeitsunfall anerkennen lassen. Schließlich ist der Unfall während ihrer Arbeitszeit passiert. Doch die Unfallkasse Hessen lehnte ihren Antrag ab – mit der Begründung, der Versicherungsschutz ende mit dem Durchschreiten der Kantinentür. Das Hessische Landessozialgericht lehnte diese Begründung ab und urteilte zugunsten der verunglückten Frau.

Arbeitsunfall: So verhältst du dich richtig

Wenn du einen Arbeitsunfall hattest, solltest du laut dem handwerkmagazin wie folgt vorgehen:

  1. Bei einem schweren Unfall sollte zuallererst der Rettungswagen gerufen werden.
  2. Melde den Unfall an die zuständige Berufsgenossenschaft.
  3. Leichte Verletzungen sollten zudem im Verbandsbuch dokumentiert werden.
  4. Erstatte eine Unfallanzeige.
  5. Suche nach deinem Unfall eine:n sogenannten Durchgangsarzt bzw. Durchgangsärztin auf.
  6. Abschließend solltest du psychische Folgen abklären und in der Unfallanzeige vermerken.

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