Deine Ausstattung im Homeoffice könnte besser sein? Manchmal kommt man in Versuchung, die benötigten Artikel einfach aus dem Büro mitzubringen. Bevor du es merkst, befinden sich Kugelschreiber, Druckerpapier und Briefumschläge aus dem Büro in deinem Zuhause. Es mag harmlos erscheinen, solche Dinge mitzunehmen, aber in Wirklichkeit bewegt man sich hiermit auf unsicherem Terrain. Hier sind die möglichen Folgen, wenn du Büromaterialien nach Hause bringst.
Büromaterial: Darf man es mit nach Hause nehmen?
Auch wenn es sehr verlockend scheint, ein paar Kleinigkeiten aus dem Büro zu entwenden, die in den meisten Fällen niemandem auffallen würden, solltest du diesem Verlangen bloß nicht nachgeben. Denn aus arbeitsrechtlicher Sicht kann die unbefugte Mitnahme von Büromaterial bereits ein Grund für eine Abmahnung oder eine Kündigung sein, erklärt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, gegenüber dem Nachrichtenportal T-Online. Dabei spielt es keine Rolle, wie teuer der Gegenstand ist. So gilt die Regelung auch für vergleichsweise geringwertige Gegenstände wie zum Beispiel Kugelschreiber oder Druckerpapier.
Büromaterialien mitnehmen: Unbedingt Zustimmung des Arbeitgebers einholen.
Arbeitnehmende müssen für die Ausstattung ihres Homeoffice nicht komplett selber aufkommen. Denn was viele nicht wissen: Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dass das Homeoffice so ausgestattet ist, dass man dort problemlos seinem Job nachgehen kann. So müssen die dafür benötigten Arbeitsmittel von der Arbeitsstätte zur Verfügung gestellt werden. „Nur sollte der Arbeitnehmer dies nie als Einladung verstehen, sich die Mittel unbefugt beim Arbeitgeber zu besorgen„, betont Bredereck gegenüber dem Nachrichtenportal.
Um Ärger zu vermeiden, solltest du erst um Erlaubnis fragen, bevor du Kugelschreiber, Blöcke und Co. in deine Arbeitstasche packst. Denn im Falle eines Rechtsstreits musst du beweisen, dass es dir gestattet wurde, die Arbeitsmaterialien mit nach Hause zu nehmen. Daher ist es ratsam, sich schriftlich die Erlaubnis beim Arbeitgeber einzuholen.
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Von Präsenten von Auftrageber:innen sollte man lieber die Finger lassen
Auch bei Geschenken von Auftraggeber:innen und Kund:innen sollte mal lieber vorsichtig sein. Denn in den meisten Fällen steht bereits im Arbeitsvertrag, ob die Mitnahme der kleinen Präsente erlaubt ist oder nicht, so der Fachanwalt. Bevor du etwas mit nach Hause nimmst, solltest du dir deinen Arbeitsvertrag noch einmal genau durchlesen.