Wer fünf Jahre lang einem Betrieb treu war und plötzlich ganz überraschend eine Kündigung erhält, ist meist mehr als nur geschockt. Glücklicherweise erhältst du nach so langer Zeit im selben Unternehmen meist eine Abfindung. In diesem Artikel verraten wir dir, welche Rechte du hast.
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Gibt es ein Recht auf eine Abfindung?
Eine Kündigung zu erhalten, ist immer eine unschöne Sache. Das kratz nicht nur am Ego, sondern sorgt auch für Zweifel und Unbehagen. Gerade wer ein Unternehmen schon seit vielen Jahren tatkräftig unterstützt, mag eine Kündigung vielleicht noch stärker treffen. Aus diesem Grund fordern viele Ex-Angestellte nach der Kündigung eine Abfindung.
Ein allgemeines Recht auf eine solche Abfindung gibt es zwar nicht, je nachdem, unter welchen Umständen man dir kündigt und was zuvor in deinem Arbeitsvertrag stand, sichern dir jedoch eine Abfindung zu.
Zum einen hast du Anspruch auf eine Abfindung, wenn sich deinem Tarif- oder Arbeitsvertrag eine konkrete Regelung dazu entnehmen lässt. Zum anderen aber auch, wenn in deinem Unternehmen aus betrieblicher Praxis ständig Abfindungen gezahlt werden. In diesem Fall darfst du nicht der oder die einzige sein, der oder die keine erhält. Und auch wenn man dir aufgrund von dringenden betrieblichen Erfordernissen kündigt, besteht ein Anspruch auf eine Abfindung, wenn du im Gegenzug auf eine Kündigungsschutzklage verzichtest.
So hoch ist die Abfindung nach 5 Jahren im Job
Wenn du weißt, dass du Anspruch auf eine Abfindung hast, ist es auch nicht mehr so schwer, herauszufinden, wie hoch diese sein wird. Wenn man dir aufgrund von dringen betrieblichen Erfordernissen kündigt, kannst du die Summe sogar ganz genau bestimmen. Denn in diesem Fall erhältst du für jedes Jahr, das du im Betrieb verbracht hast, eine Abfindung in Höhe eines halben Brutto-Monatsgehalts.
Wenn du also beispielsweise fünf Jahre lang im Betrieb gearbeitet hast und dabei ein monatliches Bruttogehalt von 4.000 Euro verdienst, erhältst du pro Jahr im Betrieb eine Abfindung von 2.000 Euro. Bei fünf Jahren wäre das eine Abfindung in Höhe von 10.000 Euro.
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Fazit: Durch eine Klage werden die Zahlungen noch höher
Falls du dich nicht für die Abfindung, sondern für eine Kündigungsschutzklage entscheiden solltest, so kann es sein, dass deine Abfindung natürlich noch höher ausfällt. In jedem Fall solltest du einen Anwalt beziehungsweise eine Anwältin hinzuziehen, wenn du eine Abfindung von deinem Arbeitgeber oder deiner Arbeitgeberin erhalten möchtest. Sie können auch einschätzen, wie viel Erfolg du mit einer Klage haben könntest.