Ghosting nach einem Bewerbungsverfahren passiert dem Unternehmen immer häufiger, selbst nach einer Zusage. Wmn weiß die Gründe dafür.
Alles zum Thema „Ghosting im Job“:
Nicht nur Dates und Unternehmen ghosten gerne.
Ghosting, also der Kontaktabbruch ohne irgendwelche Begründungen oder Kommentare, kennt man bisher nur aus der Datingwelt. Im digitalen Zeitalter ist das leider sehr einfach und kommt deshalb auch immer häufiger vor. Aber auch bei Bewerbungsprozessen bricht mittlerweile gerne der Kontakt ohne jegliche Begründung ab.
Früher waren es vornehmlich die Kandidat:innen, die plötzlich nichts mehr von dem Unternehmen gehört haben. Eine Umfrage des Jobportals Stepstone ergab, dass jede:r zweite:r Bewerber:in bis 45 Tage nach Abschicken der Bewerbungsunterlagen keine Antwort von Recruitern bekam. Doch mittlerweile haben nicht nur die das Problem, sondern auch Unternehmen erfahren immer häufiger Ghosting.
- Hier erfährst du noch mehr Insights aus der Arbeitswelt:
- Krank geschrieben: Das machst du, wenn du den Chef auf der Party triffst
- Gehaltszahlung vergessen: Damit will dein:e Chef:in dich rausekeln
- Diese vier Überraschungen könnte die Berufswelt mit sich bringen.
- Rückwärts-Denken: Diese Taktik zeigt deine beruflichen Fehler auf
- Micromanagement: Mit diesem Trick treibst du es deinem Chef aus
Deswegen melden sich Bewerber:innen nicht mehr
Eine Umfrage im Handelsblatt von 400 Personaler:innen hat ergeben, dass mehr als die Hälfte schonmal einen kommentarlosen Kontaktabbruch erhalten haben. 26 Prozent davon machten diese Erfahrung wöchentlich, bei 18 Prozent sind sogar schon Mitarbeiter:innen am ersten Arbeitstag nicht erschienen. Das sind die Gründe, die derzeit dafür sprechen.
1. Allgemeiner Fachkräftemangel
Momentan bekommen wir es in der Inflation und als Nachklang der Corona-Pandemie mit, dass in vielen Arbeitsbereichen das Personal knapp ist. Immer häufiger sehen wir Stellenausschreibungen an Einzelhandelgeschäften, Cafés oder Bäckern. Gerade suchen alle nach Fachkräften, das macht es für Arbeitssuchende wesentlich leichter. Sie haben mehr Optionen, dabei kann auch häufig mal eine Bewerbung ganz verschwinden.
2. Unverbindlichkeit der Videointerviews
In der Corona-Pandemie wurde es immer mehr zur Gewohnheit, dass Bewerbungsgespräche über Videokonferenzen geführt werden. Das bringt jedoch folgendes Problem mit sich: der Kontakt zwischen Personaler:in und Bewerber:in ist viel unpersönlicher und somit auch unverbindlicher. Das macht es vor allem für Bewerber:innen leichter, sich einfach gar nicht mehr zu melden. Man hat sich ja eh nie in Person getroffen. Bewerbungen untergehen zu lassen bringt durch diese Unverbindlichkeit im Netz viel weniger Aufwand mit sich als früher.
Ghosting kann bestraft werden
Wenn du als bewerbende Person ein einfaches Gespräch hattest und danach den Job aber kaum noch auf dem Schirm hast, dann hat das für dich keine Konsequenzen. Natürlich machst du dich damit beim Unternehmen nicht sonderlich beliebt, aber anscheinend möchtest du da eh nicht anfangen.
Schwierig wird es für dich jedoch, wenn du schon einen rechtskräftigen Arbeitsvertrag unterschrieben hast. Für genau solche Fälle von Ghosting legt das Unternehmen nämlich eine Vertragsstrafe fest, die beim Fehlen am ersten Arbeitstag eintritt. Dabei handelt es sich in der Regel darum, dass du dein halbes Monatsgehalt an das Unternehmen zahlen musst. Also um dieses Minus zu vermeiden, einfach direkt absagen!