Wer Steuern zahlt und eine Steuererklärung abgibt, hat oft auch die Möglichkeit, sich wieder eine Menge Geld zurückzuholen. Das ist aufgrund von diversen Steuerfreibeträgen möglich. Wie genau das funktioniert und welche Grenzen für bestimmte Steuerfreibeträge für die Steuerjahre 2023 und 2024 gelten, verraten wir dir in diesem Artikel.
Alles zum Thema „Steuerfreibeträge“:
Was ist ein Steuerfreibetrag?
Mit Steuerfreibeträgen sollen Steuerzahler:innen entlastet werden. Denn ein Steuerfreibetrag gibt immer an, bis zu welchem Betrag das eigene Einkommen nicht besteuert werden muss. Alle Einnahmen, die unter dem Steuerfreibetrag liegen, sind also komplett steuerfrei. Erst wenn sie den Freibetrag überschreiten, müssen anteilig Steuern gezahlt werden. Auch dabei wird jedoch nur der Teil besteuert, der über den Freibetrag hinausgeht.
Einige Steuerfreibeträge stehen allen Steuerzahler:innen zu und werden auch automatisch vom Finanzamt gewährt und von dem zu versteuernden Einkommen abgezogen. Dazu zählt beispielsweise der Grundfreibetrag. Anderer Freibeträge sind wiederum an bestimmte Bedingungen geknüpft und stehen nur den Steuerzahler:innen zu, die diese Voraussetzungen erfüllen. Das ist zum Beispiel beim Kinder- oder Lohnsteuerfreibetrag der Fall. Diese müssen nämlich erst beim Finanzamt beantragt werden.
Diese Steuerfreibeträge gibt es
Es gibt zahlreiche verschiedene Steuerfreibeträge, deren Einkommensgrenzen und Voraussetzungen sich über die Jahre teilweise stark verändern haben. Wir zeigen dir hier, welche Verdienstgrenzen für die Steuerjahre 2023 und 2024 bei bestimmten Steuerfreibeträgen gelten:
1. Grundfreibetrag
Der Grundfreibetrag steht allen Steuerpflichtigen zur Verfügung und wird automatisch vom Finanzamt gewährt. Je nachdem, ob man ihn allein oder mit dem oder der Ehepartner:in zusammen veranlagt, ist er unterschiedlich hoch. Die Berechnung ist dennoch einfach, denn wenn er zusammen veranlagt wird, verdoppelt er sich einfach nur.
Für das Steuerjahr 2023 liegt er somit bei 10.908 Euro beziehungsweise für Paare bei 21.816 Euro. Für das Steuerjahr 2024 wird er voraussichtlich bei 11.604 Euro beziehungsweise 23.208 Euro liegen. Bundesfinanzminister Christian Lindner zufolge soll der Grundfreibetrag für 2024 jedoch noch weiter auf 11.784 Euro steigen.
2. Arbeitnehmerpauschbetrag
Kosten, die durch die Arbeit entstehen oder Kosten für arbeitsnotwendige Gegenstände und Materialien kannst du ebenfalls steuerlich absetzen. Das geht sogar völlig ohne Belege mit dem sogenannten Arbeitnehmerpauschbetrag – beziehungsweise auch Werbungskostenpauschale genannt.
Sowohl für das Steuerjahr 2023 als auch für 2024 gilt hier ein Freibetrag von 1.230 Euro im Jahr. Wenn du höhere Werbungskosten hast, musst du diese beim Finanzamt nachweisen können.
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3. Kinderfreibetrag
Der Kinderfreibetrag gilt nur Menschen mit Kindern. Wie viel ihnen dabei zusteht, hängt von der Anzahl der Kinder ab. Grundsätzlich werden jedoch nur Kinder berücksichtigt, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Wenn die Kinder als arbeitssuchend gemeldet sind, ist der Freibetrag sogar noch bis zum 21. Lebensjahr gültig und wenn sie sich noch in der Ausbildung befinden, sogar noch bis zum 25. Lebensjahr.
Er setzt sich aus zwei Beträgen zusammen: dem Steuerfreibetrag für das sächliche Existenzminimum und dem Steuerfreibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung. Die Summe der beiden Beträge ergibt dann den Kinderfreibetrag. Er liegt für das Steuerjahr 2023 bei insgesamt 8.952 Euro und wird voraussichtlich für 2024 auf 9.312 Euro steigen.