Jedes Jahr steht die Abgabe der Steuererklärung beim Finanzamt an. Eine Angelegenheit, mit der sich die meisten von uns am liebsten erst gar nicht beschäftigten möchten. Denn für viele ist die Bearbeitung der Steuererklärung eine lästige Pflicht. Doch bevor man dich an die Bearbeitung begibt, sollte man sich vorab über Neuerungen informieren. Denn jedes Jahr gibt es Änderungen, die Arbeitnehmende beachten müssen. Hier findest du einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen für das Steuerjahr 2023.
Neuerungen Steuererklärung: Höherer Grundfreibetrag
Gemäß Angaben des Bundesfinanzministeriums wird der Grundfreibetrag für das Jahr 2023 im Vergleich zu 2022 um 561 Euro angehoben, sodass er dann bei 10.908 Euro liegt. Einkünfte bis zu diesem Betrag bleiben vollständig steuerfrei. Für das Jahr 2024 wird der Grundfreibetrag erneut erhöht, von 10.908 Euro auf 11.604 Euro.
Arbeitnehmer-Pauschbetrag wurde angehoben
Im Jahr 2022 wurde der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1000 auf 1200 Euro erhöht. Eine weitere Anpassung erfolgte im Jahr 2023 auf 1230 Euro. Arbeitnehmende können bis zu dieser Höhe ihre Werbungskosten pauschal geltend machen, ohne weitere Belege vorlegen zu müssen. Wenn ihre Ausgaben diese Grenze nicht überschreiten, entfällt die Notwendigkeit detaillierter Angaben in der Anlage N der Steuererklärung.
Neuerungen Steuererklärung: Altersvorsorge zu 100 Prozent absetzbar
Ab dem Jahr 2023 können Beschäftigte nun 100 Prozent ihrer Altersvorsorge in die gesetzliche Rentenversicherung und Rürup-Rentenverträge absetzen, ohne prozentuale Kürzungen befürchten zu müssen.
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Homeoffice-Regelung wird vereinfacht
Seit 2023 können Steuerzahler einen pauschalen Abzug von 1260 Euro für häusliche Arbeitszimmer geltend machen, ohne detaillierte Nachweise erbringen zu müssen. Voraussetzung dafür ist, dass das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit bildet.
Eine weitere Neuerung betrifft die Homeoffice-Pauschale: Die bisherige Pauschale von fünf Euro pro Arbeitstag wurde für 2023 entfristet und auf sechs Euro pro Tag erhöht. Dadurch steigt der maximale Abzug auf 1260 Euro, was bis zu 210 statt bisher 120 Tage im Homeoffice ermöglicht.
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Höherer Betrag für Unterhaltsleistungen kann abgesetzt werden
Das Bundesfinanzministerium erhöht den Höchstbetrag für den steuerlichen Abzug von Unterhaltsleistungen auf 10.908 Euro und verknüpft ihn mit dem Grundfreibetrag.
Quellen: Bundesfinanzministerium, Lohnsteuer kompakt und steuererklaerung.de