Für viele Deutsche steht auch in diesem Jahr wieder die Einkommensteuererklärung an. Wenn du ein Eigenheim besitzt und selbst darin wohnst, kannst du durch bestimmte Maßnahmen erheblich Steuern sparen. Hier erfährst du, welche Tricks dir helfen können, bis zu 6000 Euro zu sparen.
Steuer Hausbesitzende: Handwerkerleistungen absetzen
Wer Handwerker:innen für Arbeiten am eigenen Haus engagiert, kann einen Teil der Kosten steuerlich geltend machen. Dazu zählen Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten wie das Streichen der Wände, die Wartung von Heizungsanlagen oder das Verlegen neuer Böden. Auch Modernisierungen in der Küche oder im Badezimmer, sowie die Reparatur oder der Austausch von Fenstern und Türen sind absetzbar.
Das Finanzamt erkennt 20 Prozent der Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten an – bis zu einer Höchstgrenze von 6.000 Euro pro Jahr. Damit kannst du eine Steuerermäßigung von maximal 1.200 Euro erreichen. Wichtig ist, dass die Arbeiten im Haushalt der steuerpflichtigen Person erfolgen und die Rechnungen per Überweisung bezahlt werden. Denn Barzahlungen werden nicht anerkannt. Diese Kosten trägst du in die Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“ ein.
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Haushaltsnahe Dienstleistungen bei Steuererklärung nutzen
Auch für haushaltsnahe Dienstleistungen wie Putzen, Kochen, Rasenmähen, Gartenpflege oder Schneeräumen kannst du Steuern sparen. Beauftragst du dafür eine sozialversicherungspflichtige oder selbstständige Hilfskraft, kannst du 20 Prozent der Kosten, bis zu einer Höchstgrenze von 4.000 Euro, absetzen.
Für geringfügig Beschäftigte im Haushalt kannst du ebenfalls 20 Prozent der Kosten, jedoch höchstens 510 Euro pro Jahr, geltend machen. Diese Aufwendungen trägst du ebenfalls in die Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“ ein und musst sie durch Kontoauszüge belegen.
Kosten für energetische Gebäudesanierung von der Steuer absetzen
Wenn du dein Eigenheim energetisch sanierst, kannst du ebenfalls von Steuerermäßigungen profitieren. Das betrifft Maßnahmen wie die Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken, den Austausch von Fenstern und Außentüren, den Einbau einer Lüftungsanlage sowie die Erneuerung der Heizungsanlage. Auch der Einbau von digitalen Systemen zur Verbrauchsoptimierung und die Kosten für Energieberater sind absetzbar.
Die Ausgaben gehören in die Anlage „Energetische Maßnahmen“ der Steuererklärung. Du kannst über drei Jahre hinweg 20 Prozent der Kosten absetzen – maximal 40.000 Euro. Im ersten und zweiten Jahr sind je sieben Prozent und im dritten Jahr sechs Prozent der Kosten absetzbar. Beachte, dass du diese Förderung nicht geltend machen kannst, wenn es sich um eine bereits öffentlich geförderte Maßnahme handelt, für die es steuerfreie Zuschüsse oder zinsverbilligte Darlehen gibt.
Steuer Hausbesitzende: Modernisierungskosten einer denkmalgeschützten Wohnung
Besitzt du eine denkmalgeschützte Immobilie, kannst du die Modernisierungskosten steuerlich als Abschreibung (AfA) absetzen. Bei Eigennutzung kannst du 90 Prozent der Sanierungskosten über zehn Jahre hinweg linear abschreiben. Die Angaben zur Immobilie und den Modernisierungskosten trägst du in die Anlage „FW“ der Steuererklärung ein.
Beachte, dass nicht alle Modernisierungsarbeiten absetzbar sind. Das Finanzamt erkennt nur Maßnahmen an, die dem Erhalt des Denkmals dienen und für dessen Nutzung notwendig sind. Kosten für die Neuanlage des Gartens werden zum Beispiel nicht anerkannt, wohl aber für den Einbau eines Bades.
Fazit: Steuerlast für Hausbesitzende senken geht so
Mit diesen Tricks kannst du als Hausbesitzer:in deine Steuerlast erheblich senken. Achte aber immer darauf, alle relevanten Ausgaben sorgfältig zu dokumentieren und die entsprechenden Anlagen in deiner Steuererklärung auszufüllen. So kannst du von den maximalen Steuerersparnissen profitieren und bis zu 6000 Euro sparen.