Für 2023 hat die Bundesregierung eine kräftige Rentenerhöhung angekündigt. Doch des einen Freud ist des anderen Leid. Denn für einige Rentner:innen bringt die Erhöhung eine unschöne Änderung mit sich: Sie rutschen in die Steuerpflicht. Was das konkret zu bedeuten hat und wer künftig Steuern zahlen muss, erfährst du hier.
Rentenerhöhung: 87.000 Rentner:innen müssen nun Steuern zahlen
Die Renten in Deutschland steigen auch in diesem Jahr wieder. So steigen die Renten in Westdeutschland um 4,39 Prozent und in Ostdeutschland um 5,86 Prozent, das teilte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil am Rande seiner Kanada-Reise bekannt, wie die Tagesschau berichtet. Doch für einige bringt die Rentenerhöhung einen entscheidenden Nachteil mit sich: Sie rutschen in die Steuerpflicht.
Das liegt daran, dass sie durch die Erhöhung von 3,53 Prozent (West), beziehungsweise 4,25 Prozent (Ost) mit ihrer Rente den Grundfreibetrag überschreiten. Dieser liegt aktuell bei bei 10.908 Euro pro Jahr. Liegt deine jährliche Bruttorente nach der Erhöhung über dem Grundfreibetrag, musst du eine Steuererklärung abgeben. Ob du auch wirklich Steuern zahlen musst, hängt dann von der Rentenhöhe und dem Jahr des Renteneintritts ab. Dabei gilt folgende Faustregel: Je später der Renteneintritt, desto größer ist der Teil deiner Rente, den du versteuern musst, heißt es laut dem Nachrichtenportal T-Online.
So funktioniert die Rentenbesteuerung
Klingt alles ganz schön kompliziert, oder? Am besten versteht man die Rentenbesteuerung an einem Beispiel: Wer zum Beispiel 2022 in Rente gegangen ist, verfügt über einen Rentenfreibetrag von 18 Prozent. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass der steuerpflichtige Anteil 82 Prozent beträgt. Wer hingegen 2040 in Rente geht, muss seine Rente zu 100 Prozent versteuern. Doch ob dies wirklich so eintritt, ist unklar. Denn die Bundesregierung plant, den Zeitraum bis 2060 zu strecken, um so einer Doppelbesteuerung entgegenzuwirken, berichtet T-Online.
Einen genauen Überblick über den Rentenfreibetrag und den zu den steuerpflichtigen Rentenanteil findest du hier:
Jahr des Rentenbeginns | Rentenfreibetrag (in Prozent) | steuerpflichtiger Rentenanteil (in Prozent) |
Bis 2005 | 50 | 50 |
2006 | 48 | 52 |
2007 | 46 | 54 |
2008 | 44 | 56 |
2009 | 42 | 58 |
2010 | 40 | 60 |
2011 | 38 | 62 |
2012 | 36 | 64 |
2013 | 34 | 66 |
2014 | 32 | 68 |
2015 | 30 | 70 |
2016 | 28 | 72 |
2017 | 26 | 74 |
2018 | 24 | 76 |
2019 | 22 | 78 |
2020 | 20 | 80 |
2021 | 19 | 81 |
2022 | 18 | 82 |
2023 | 17 | 83 |
2024 | 16 | 84 |
2025 | 15 | 85 |
2026 | 14 | 86 |
2027 | 13 | 87 |
2028 | 12 | 88 |
2029 | 11 | 89 |
2030 | 10 | 90 |
2031 | 9 | 91 |
2032 | 8 | 92 |
2033 | 7 | 93 |
2034 | 6 | 94 |
2035 | 5 | 95 |
2036 | 4 | 96 |
2037 | 3 | 97 |
2038 | 2 | 98 |
2039 | 1 | 99 |
2040 | 0 | 100 |
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Rentenfreibetrag bleibt immer gleich
Doch aufgepasst! Der Rentenfreibetrag bleibt immer gleich. Hierbei handelt es sich um einen festgelegten Eurobetrag, der zum Rentenbeginn festgelegt wird. Dabei ändert sich dieser auch bei künftigen Rentenerhöhungen nicht. Wer zum Beispiel 2020 in den Ruhestand geht und eine Rente von 1800 Euro bezieht, verfügt über einen Freibetrag von 4.320 Euro – ergo 20 Prozent der jährlichen Bruttorente. Darüber hinaus gilt zudem noch der Grundfreibetrag von 10.908 Euro. Für unser Beispiel bedeutet dies: Der zu versteuernde Betrag liegt bei 6372 Euro. Diese Summe berechnet sich aus dem aus dem steuerpflichtigen Rentenanteil minus dem jährlichen Grundfreibetrag.
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