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Altersteilzeit: Wie du schon vor 63 Jahren aus dem Beruf ausscheiden kannst

Gemäß einer Studie möchten die meisten Deutschen ihren wohlverdienten Ruhestand bereits vor dem Erreichen des 63. Lebensjahres genießen. Wir kennen zwei Modelle, mit denen das möglich ist.

Ältere Dame lehnt sich im Stuhl zurück.
© Getty Images/Halfpoint Images

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Das Konzept, bis zum Alter von 67 Jahren hart zu arbeiten, ist für viele Menschen in Deutschland nicht akzeptabel. Sie sehnen sich danach, einige Jahre früher aus dem Arbeitsleben auszusteigen, um ihren Hobbys nachzugehen, Reisen zu unternehmen oder sich um ihre Enkel zu kümmern. Hier sind einige Modelle, mit denen du frühzeitig in den Ruhestand treten und bereits vor dem Alter von 63 Jahren die Arbeit hinter dir lassen kannst.

Mit der Altersteilzeit den Ruhestand schon vor 63 Jahren genießen

Du möchtest schon vor 63 Jahren in Rente gehen und das ohne möglichst große finanzielle Einbußen hinnehmen zu müssen? Das geht tatsächlich. Wie Focus berichtet, gibt es eine clevere Möglichkeit, früher als gewöhnlich aus dem Arbeitsleben auszusteigen: die Altersteilzeit in Kombination mit vorgezogener Rente. Wer sich für die diese Kombination entscheidet, kann bereits vor dem 63. Lebensjahr die Arbeit niederlegen.Für wen dieses Modell infrage kommt, verraten wir dir im Folgenden:

Altersteilzeit: Diese Voraussetzungen musst du erfüllen

Bevor wir uns den genauen Details der Alterszeit widmen, müssen wir erstmal die Frage klären, für wen sie überhaupt infrage kommt. Nur Arbeitnehmer:innen, die noch mindestens drei Jahre bis zu ihrem Eintritt in die Rente arbeiten würden und mindestens 55 Jahre alt sind, können sich für das Modell entscheiden. Doch es gibt noch ein paar weitere Bedingungen. Wer in Altersteilzeit gehen möchte, muss

  • mindestens 55 Jahre alt sein,
  • in den letzten fünf Jahren vor Beginn der Altersteilzeit mindestens drei Jahre sozialversicherungspflichtig in Voll- oder Teilzeit beschäftigt gewesen sein (Zeiten mit Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II werden hierbei mitberücksichtigt),
  • die Altersteilzeit muss mindestens bis zum Rentenbeginn reichen,
  • der monatliche Verdienst muss mehr als 450 Euro im Monat betragen.

Bei der Altersteilzeit handelt es sich um eine Form der Teilzeitbeschäftigung, die es Arbeitnehmern ab dem 55. Lebensjahr ermöglicht, einen sanften Übergang in den Ruhestand zu gestalten.

Doch um von der Altersteilzeit Gebrauch machen zu können, muss der Arbeitgeber natürlich mitspielen. Denn einen gesetzlichen Anspruch auf Altersteilzeit gibt es in Deutschland nicht. Allerdings können entsprechende Ansprüche durch Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge vereinbart werden. Falls solche Regelungen nicht vorhanden sind, kann der Arbeitgeber auf freiwilliger Basis zustimmen.

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Zwei Modelle, die dir den Jobausstieg vor 63 Jahren ermöglichen

Wenn man die Voraussetzungen für die Altersteilzeitmethode erfüllt, stehen einem drei verschiedene Modelle zur Auswahl. Zwei dieser Modelle ermöglichen einen Ausstieg aus dem Job noch vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter. Die Finanzexperten der „Stiftung Warentest“ haben diese Modelle genauer untersucht:

  1. Das Gleichverteilungsmodell: Der Arbeitnehmer arbeitet während des festgelegten Zeitraums gleichmäßig verteilt.
  2. Das Blockmodell: Die Arbeitszeit wird für vier Jahre reduziert. In den ersten beiden Jahren wird Vollzeit gearbeitet (Aktivblock), während in den folgenden beiden Jahren gar nicht gearbeitet wird (Passivblock). Der Teilzeitlohn wird in beiden Phasen gleich ausgezahlt.
  3. Die individuelle Arbeitszeitaufteilung: Der Arbeitnehmer kann frei entscheiden, wie er seine Arbeitszeit auf die Jahre verteilt. Allerdings muss die Arbeitszeit während der gesamten Altersteilzeit im Durchschnitt 50 Prozent betragen.

Mehr Freizeit ohne große finanzielle Einbußen

Neben der Möglichkeit, früher aus dem Beruf auszusteigen, bietet die Altersteilzeit noch weitere Vorteile. Im Gegensatz zur herkömmlichen Teilzeitbeschäftigung erhalten Arbeitnehmer:innen in der Altersteilzeit bei einer Arbeitszeit von 50 Prozent immer noch rund 70 Prozent ihres regulären Gehalts. Darüber hinaus übernimmt der Arbeitgeber mindestens 90 Prozent des Rentenbeitrags, der auf Basis des Vollgehalts berechnet wird – und das, obwohl nur 50 Prozent der Arbeitsleistung erbracht werden.

Eines darf jedoch nicht vergessen werden: Personen, die sich für Altersteilzeit entschieden haben, werden im Alter eine etwas kleinere Rente bekommen als wenn sie bis zum Ruhestand in Vollzeit weitergearbeitet hätten. Allerdings sind die Einbußen vergleichsweise gering und werden sicher von dem einen oder anderen gern in Kauf genommen, wenn er so schon vor 63 Jahren den wohlverdienten Ruhestand genießen kann.

Quellen: focus.de, t-online.de und ihre-vorsorge.de

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