Geld zu sparen ist immer eine gute Sache. Aufgrund der Inflation und vieler gestiegener Preise ist das für einige Menschen sogar unerlässlich. Auch beim Sparen von Steuergeldern kannst du eine Menge Geld sparen. In diesem Artikel verraten wir dir, wie du auch ohne den Kirchenaustritt Steuern sparen kannst.
So kannst du ohne Kirchenaustritt Steuern sparen:
Was ist die Kirchensteuer?
Alle Mitglieder der Kirche müssen die sogenannte Kirchensteuer zahlen. Sie beträgt in den meisten Bundesländern in Deutschland neun Prozent der Einkommenssteuer. Lediglich in Bayern und Baden-Württemberg liegt sie bei nur acht Prozent. Personen, deren Einkommen den Grundfreibetrag von 10.908 Euro nicht überschreitet, müssen keine Einkommenssteuer und somit auch keine Kirchensteuer zahlen.
So sparst du auch ohne Kirchenaustritt Steuern
In der vergangenen Zeit sind immer mehr Menschen aus der Kirche ausgetreten. Im Jahr 2022 sind mehr als 500.000 Menschen aus der katholischen Kirche und circa 380.000 aus der evangelischen Kirche ausgetreten. Zwar sind nicht alle diese Menschen aus rein finanziellen Gründen ausgetreten, einige von ihnen jedoch schon.
Falls du Mitglied der Kirche bleiben und dennoch Steuern sparen möchtest, gibt es glücklicherweise einige Möglichkeiten, das zu tun. Zwei davon zeigen wir dir hier:
1. Teilerlass
Wenn du beispielsweise hohe einmalige Einnahmen aus einer Abfindung oder einem Veräußerungsgewinn erhalten hast, musst du davon nicht zwingend acht oder neun Prozent an die Kirche abtreten. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, bei deiner jeweiligen Kirchenbehörde einen Teilerlass von bis zu 50 Prozent zu beantragen, sobald der Steuerbescheid bestandskräftig ist.
2. Kappung
Eine weitere Möglichkeit, um auch ohne den Kirchenaustritt Steuern zu sparen, ist das Prinzip der Kappung. Dabei wird die Kirchensteuer nicht mehr von der Einkommenssteuer berechnet, sondern von dem zu versteuernden Einkommen. Von diesem Verfahren profitieren vor allem Personen, die ein sehr hohes zu versteuerndes Einkommen im sechsstelligen Bereich haben.
Die meisten Bundesländer gewähren die Kappung ganz automatisch. Lediglich in NRW und Hessen muss sie zunächst beantragt werden, in Bayern ist sie gar nicht möglich. Je nach Bundesland und Kirche liegt der Kappungssatz zwischen 2,75 und 4 Prozent des zu versteuernden Einkommens.
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Fazit: Kirchenaustritt oder doch Mitglied bleiben?
Wenn es um die reine Steuerersparnis geht, ist es stark von deinem Einkommen abhängig, ob du Mitglied der Kirche bleiben möchtest oder nicht. Denn wirklich Steuern sparen kannst du nur, wenn du entweder ein sehr hohes zu versteuerndes Einkommen hast oder hohe Einmalzahlungen erhältst.
In jedem Fall solltest du jedoch vor deiner Entscheidung durchrechnen, welche Option sich für deine persönliche Situation am meisten lohnt.