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Neue Kinderkrankengeld-Regeln von Lauterbach: Was sich für Eltern jetzt ändern soll

Wenn das Kind krank wird, müssen Eltern sofort zum Arzt gehen, um Kinderkrankengeld zu erhalten. Das soll sich laut Gesundheitsminister Karl Lauterbach künftig ändern. Was genau geplant ist, erfährst du hier.

Ein Kind liegt krank im Bett. Der Vater hält die Hand auf seine Stirn.
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Kind krank: 5 Tipps, damit es trotz Erkältung nachts gut schläft

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Ohren­schmerzen, Fieber, Durch­fall oder Bronchitis – Kinder sind oft krank. An Arbeit ist in diesem Fall nicht zu denken. Doch Lohnersatz gibt es nur nach Vorlage eines ärztlichen Attests. Dieses muss dem Arbeitgeber allerdings bereits am ersten Krankheitstag vorliegen. Das soll sich nach den Plänen von Gesundheitsminister Karl Lauterbach ändern. Denn seiner Meinung nach sollen Eltern von diesem „unsinniger Bürokratie“ entlastet werden – zumindest für einen gewissen Zeitraum. Was sich genau beim Kinderkrankengeld ändern soll, erfährst du hier. 

Lauterbach will Anträge auf Kinderkrankengeld erleichtern

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach plant, die Regelungen zum Kinderkrankengeld für Eltern zu vereinfachen. In einem Gespräch mit der „Bild am Sonntag“ erklärte der SPD-Politiker, dass er sich dafür einsetzen möchte, dass Eltern nicht mehr verpflichtet sind, bereits am ersten Tag der Erkrankung ihres Kindes einen Arzt aufzusuchen, um Anspruch auf Kinderkrankengeld zu erhalten. 

Dies erscheint ihm als unnötige bürokratische Hürde, die Familien belastet und die Kinderarztpraxen übermäßig beansprucht. Zukünftig soll ein Arztbesuch erst ab dem vierten Tag der Krankheit erforderlich sein. Hierbei will man den Eltern das Vertrauen entgegenbringen, dass sie die Situation richtig einschätzen können. Die geplante Änderung soll idealerweise noch in diesem Winter in Kraft treten.

Kinderkrankengeld für Erkrankte unter zwölf Jahren

Eltern erkrankter Kinder bis zwölf Jahre haben die Möglichkeit, sich von ihrer beruflichen Verpflichtung zu befreien. In solchen Fällen springt die Krankenkasse ein, um einen Großteil des entgangenen Einkommens auszugleichen. Dieser finanzielle Ausgleich wird in Form von Kinderkrankengeld gewährt und beläuft sich in der Regel auf 90 Prozent des Nettolohns.

Bundestag beschließt mehr bezahlte Kinderkrankentage

Am Donnerstag hat bereits ein Gesetz den Bundestag passiert, welches die Anzahl der Tage erhöht, an denen Eltern Kinderkrankengeld beantragen können. Ursprünglich sollten ab 2024, nach dem Auslaufen der temporären Maßnahmen im Rahmen der Corona-Pandemie, nur noch zehn Kinderkrankentage pro Jahr und pro Elternteil zur Verfügung stehen. Doch das neue Gesetz sieht vor, die Anzahl dieser Tage für die Jahre 2024 und 2025 auf 15 Tage pro Kind und Elternteil zu erhöhen.

Die Forderung nach einer Erhöhung der Kinderkrankentage ist nicht neu. Bereits im Jahr 2021 setzten sich die SPD, die Linke und Bündnis 90/Die Grünen in ihren Wahlprogrammen für eine Erhöhung der Kinderkrankentage ein.

Quellen: Tagesschau, Bild am Sonntag und MDR

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