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Kirchensteuern von der Steuer absetzen: In diesen Fällen ist es möglich

Wer Mitglied in einer Kirche ist, zahlt auch Kirchensteuern. Lies hier, wann du sie von Steuer absetzen kannst und wann nicht.

Frau Kirchensteuer
© IMAGO/Westend61

Diese Fehler solltest du bei der Steuererklärung nicht machen

Die Steuererklärung richtig zu machen, ist gar nicht so einfach. Wir zeigen dir, mit welchen Tipps und Tricks du richtig Geld sparen kannst. Dieses Video wurde mit der Hilfe von KI erstellt und vor der Veröffentlichung von der Redaktion sorgfältig geprüft.

In Deutschland müssen alle Mitglieder der Kirche auch die Kirchensteuer zahlen. Diese fällt je nach Bundesland und Einkommen unterschiedlich hoch aus. In den meisten Fällen kommt hier über die Jahre aber eine ziemlich große Summe zusammen. Aus diesem Grund wäre es sinnvoll sein, die Kirchensteuer wieder von der Steuer abzusetzen. Doch ist das überhaupt möglich? In diesem Artikel verraten wir es dir.

Wer muss Kirchensteuer zahlen?

Grundsätzlich gibt es zwei Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit die Betroffenen Kirchensteuer zahlen müssen. Wenn du deinen Wohnsitz in Deutschland hast und zudem Mitglied einer staatlich anerkannten Kirchen- oder Religionsgemeinschaft bist, bist du kirchensteuerpflichtig.

Um das Zahlen der Kirchensteuer musst du dich jedoch nicht selbst kümmern. Denn sie wird in der Regel einfach von deinem regulären Monatsgehalt abgezogen. Und anhand dessen errechnet sie sich auch. Je nachdem, in welchem Bundesland du lebst, zahlst du nämlich meistens 9 Prozent der Einkommenssteuer als Kirchensteuer. Nur in Bayern und Baden-Württemberg sind es 8 Prozent.

So setzt du die Kirchensteuer von der Steuer ab

Je nachdem, wie hoch dein Einkommen ist, kann dabei schonmal eine Menge Geld zusammenkommen. Aus diesem Grund macht es Sinn, die Kirchensteuer von der Steuer abzusetzen und dir somit einen Teil des Geldes wieder zurückzuholen.

Denn sowohl die gezahlte Kirchensteuer als auch das in Bayern zu zahlende Kirchgeld sind unbeschränkt in Form von Sonderausgaben von der Steuer absetzbar. Dazu gibst du die gezahlten Kirchensteuern und das gezahlte Kirchgeld einfach in deiner Einkommenssteuererklärung unter den Sonderausgaben an.

Frau macht Steuern
Die Kirchensteuer zählt zu den Sonderausgaben. Foto: IMAGO/Westend61

Fazit: Kirchensteuer als Zuschlag auf Abgeltungssteuer ist nicht absetzbar

In einigen Fällen wird die Kirchensteuer zusätzlich noch auf andere Steuergelder erhoben. Das ist zum Beispiel beim Kauf von Aktien und ETFs der Fall. Kirchensteuer in Form von Zuschlägen auf die Abgeltungssteuer bei Kapitalerträgen ist jedoch nicht absetzbar.

Du kannst also nur die Kirchensteuer steuerlich absetzen, die automatisch von deinem Gehalt beziehungsweise der fälligen Einkommenssteuer abgezogen wurde.

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