Die meisten Angestellten sind hocherfreut, wenn sie auf ihrem Gehaltszettel das Urlaubsgeld entdecken. Manche empfinden jedoch neben der Freude auch Sorge. Denn Arbeitnehmende, deren Lohn gepfändet wird, fürchten, dass von diesem finanziellen Segen nichts übrigbleibt, da er zusammen mit dem Gehalt gepfändet wird. Ist das Urlaubsgeld pfändbar? Wir haben uns die Rechtslage einmal genauer angeschaut.
Kann Urlaubsgeld gepfändet werden?
Gemäß § 850a der Zivilprozessordnung (ZPO) ist das Urlaubsgeld in vollem Umfang vor Pfändung geschützt, solange es den üblichen Rahmen nicht übersteigt. Hierbei ist entscheidend, was vergleichbare Unternehmen ihren Mitarbeiter:innen an Urlaubsgeld zahlen. Auch das monatliche Einkommen wird als Richtlinie dafür herangezogen, ob der Bonus noch als üblich betrachtet werden kann. Im Zweifelsfall obliegt die Entscheidung hierüber dem Gericht.
Die Voraussetzung, dass das Urlaubsgeld im üblichen Rahmen liegen muss, soll Lohnverdeckungen vorbeugen. Dies dient dazu sicherzustellen, dass das pfändbare Einkommen des Schuldners nicht durch Umwege über unpfändbare Beträge reduziert wird, wie anwalt.de berichtet.
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Welche Regelung gilt bei einer Privatinsolvenz?
Selbst während einer Privatinsolvenz bleibt diese Sonderzahlung unpfändbar, wie schuldnerberatungen.org berichtet. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Beschluss vom 26. April 2012 (Az. IX ZB 239/10) deutlich gemacht, dass Urlaubsgeld so lange nicht gepfändet werden kann, wie vergleichbare Unternehmen üblicherweise solche Boni an ihre Arbeitnehmenden auszahlen.
Der Grund für diese Unpfändbarkeit liegt in der Zweckbestimmung der Zahlung. Der Arbeitgeber gewährt sie aus einem speziellen Anlass, dem Urlaub, und sie soll ausschließlich dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin zugutekommen.