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Jahresurlaub: Muss der gesamte Urlaub zu Beginn des Jahres verplant werden?

Wenn die Arbeit mal zu viel wird, möchten viele sich spontan eine kleine Auszeit nehmen. Doch viele Arbeitgeber möchten die Urlaubsplanung ihrer Beschäftigten zu Beginn des Jahres schon ganz genau kennen. Doch muss man sich schon so früh im Jahr festlegen?

In einem Kalender ist Urlaub eingetragen worden.
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Urlaubsanspruch: Wie viel Urlaub steht Mitarbeitern wirklich zu?

Rund um das Thema Urlaub können sich viele Fragen ergeben. Alles, was du über deinen Urlaubsanspruch unbedingt wissen solltest, erfährst du hier.

Das Jahr 2024 ist erst ein paar Tage alt. Und in vielen Unternehmen muss allmählich die Urlaubsplanung für das neue Jahr eingereicht werden. Doch die zahlreichen Urlaubstage auf einmal zu verplanen, ist gar nicht mal so einfach. Schließlich ergibt sich der eine oder andere Urlaub auch mal spontan. Doch muss der gesamte Urlaub zum Jahresanfang verplant werden? Wir haben uns die Rechtslage einmal genauer angeschaut.

Muss ich meinen gesamten Urlaub am Jahresanfang beantragen?

Du möchtest am liebsten spontan verreisen, doch dein Arbeitgeber fordert dich bereits zu Jahresbeginn auf, deinen ganzen Urlaub zu verplanen. Doch muss man alle freien Tage wirklich schon so früh komplett verplanen – in der Regel nicht. Dass Mitarbeitende ihre Urlaubswünsche frühzeitig bekanntgegeben, kann der Arbeitgeber durchaus verlangen.

„Diese Pflicht kann aber nicht den gesamten Jahresurlaub erfassen“, erklärt Jürgen Markowski, Fachanwalt für Arbeitsrecht, gegenüber dem Münchner Merkur. Dennoch müssen Beschäftigte die Möglichkeit haben, eine bestimmte Anzahl von Urlaubstagen für unerwartete Situationen in Reserve zu behalten. „Wie viel das sein darf, hängt von den Umständen und den betrieblichen Anforderungen ab“, so der Fachanwalt.

Doch wie viele Urlaubstage müssen nun zum Jahresbeginn verplant sein? Laut Markowski hilft bei der Beantwortung dieser Frage die Grundsatzentscheidung des Bundesarbeitsgerichts (Aktenzeichen: 1 ABR 79/79). Demnach gilt es als angemessen, wenn Arbeitnehmer.innen 60 Prozent ihres jährlichen Urlaubsanspruchs während der Betriebsferien nehmen müssen. Das bedeutet, dass Arbeitgeber drei Fünftel des Gesamturlaubs zu einem vom Arbeitgeber festgelegten Zeitpunkt festlegen können.

In diesem Fall sind Ausnahmen denkbar

Doch wie immer im Leben bestätigen Ausnahmen die Regel. So könnten zum Beispiel Unternehmen, die eine große Anzahl von Aufträgen aufweisen, von ihren Beschäftigten verlangen, mehr als 60 Prozent ihrer Urlaubstage zu Beginn des Jahres zu verplanen. „In Betrieben, in denen eine frühzeitige Urlaubsplanung von großer Bedeutung ist, könnte mit Zustimmung des Betriebsrats sogar verlangt werden, dass der gesamte Jahresurlaub im Voraus geplant wird“, erklärt Markowski.

Im Allgemeinen gilt, dass die Wünsche der Mitarbeitenden berücksichtigt werden müssen, es sei denn, es gibt zwingende betriebliche Gründe, die die Genehmigung der gewünschten Urlaubstage verhindern. Zum Beispiel könnte der Arbeitgeber den Urlaub verweigern, wenn alle Mitarbeitenden die letzten beiden Dezemberwochen frei haben möchten und dies den ordnungsgemäßen Betrieb gefährden würde.

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