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Wann das Weihnachtsgeld ausgezahlt wird

Das Jahr neigt sich langsam dem Ende zu, und für viele steht die Auszahlung des Weihnachtsgeldes bevor. Doch wann genau landet das Geld auf dem Konto? Hier die Antwort.

Geldscheine liegen auf einem weihnachtlich geschmückten Tisch.
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Die Weihnachtszeit beginnt und damit auch beliebte Traditionen. Wir stellen fünf verrückte Weihnachtstraditionen aus aller Welt vor.

Geschenke, Festtagsessen und reich geschmückter Weihnachtsbaum – die Weihnachtszeit ist mit erheblichen Kosten verbunden. Daher ist es jedes Jahr immer wieder eine schöne Überraschung, wenn auf der Gehaltsabrechnung die Gratifikation aufgelistet ist. Doch wann genau wird das Weihnachtsgeld überwiesen? Hier erfährst du die Antwort.

Weihnachtsgeld: In diesem Monat wird es ausgezahlt

Auch in diesem Jahr bekommen mehr als die Hälfte der Beschäftigten in Deutschland eine Weihnachtsgratifikation ausgezahlt. Angesichts der hohen Lebenshaltungskosten kommt die Finanzspritze gerade recht. Doch wann genau landet das Weihnachtsgeld auf dem Konto? Bei vielen dürfte es gar nicht mehr so lange dauern. Denn in der Regel wird das Weihnachtsgeld mit dem Novembergehalt überwiesen. Daher sollte das Geld Ende November oder Anfang Dezember da sein – passend zur Weihnachtszeit.

Wer hat Anspruch?

Nun wissen wir, wann das Weihnachtsgeld auf dem Konto landet. Doch wer profitiert eigentlich von der Gratifikation? Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet, sind es insbesondere Arbeitnehmer:innen mit Tarifverträgen, die vom Weihnachtsgeld profitieren. Denn sie können üblicherweise darauf vertrauen, im November oder Dezember die Sonderzahlung zu erhalten.

Jedoch besteht kein allgemeiner Anspruch auf Weihnachtsgeld. Daher sollten Angestellte zuerst überprüfen, ob die Sonderzahlung in ihrem Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag geregelt ist, wie die Arbeitnehmerkammer Bremen berichtet.

Weihnachtsgeld ist voll steuerpflichtig

Doch aufgepasst. Die volle Summe des Weihnachtsgelds wird nicht auf deinem Konto landen. Denn die Weihnachtsgratifikation muss voll versteuert werden. Da es sich um eine Einmalzahlung handelt, die unter „Sonstige Bezüge“ fällt, wird die Lohnsteuer gemäß der Jahreslohnsteuertabelle berechnet.

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