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Bürgergeld: So viel Geld darfst du maximal dazuverdienen

Du beziehst Bürgergeld und möchtest dir noch etwas dazuverdienen? Dann lies hier, wo die Zuverdienstgrenzen liegen.

Frau Bürgergeld etwas dazuverdienen
© IMAGO/Westend61

Tricks um 100 Euro im Monat zu sparen

4 einfache Tricks um 100 Euro pro Monat zu sparen. Mit wenigen Mitteln kannst du ohne es wirklich zu merken, Geld sparen.Dieses Video wurde mit der Hilfe von KI erstellt und vor der Veröffentlichung von der Redaktion sorgfältig geprüft.

Bereits seit Beginn des Jahres ersetzt das Bürgergeld das Arbeitslosengeld II beziehungsweise Hartz IV. Mit der Einführung des neuen Namens gehen jedoch auch einige neue Regelungen einher. Das ist auch bei den Zuverdienstgrenzen der Fall. Wie viel Geld du dir dazuverdienen darfst, wenn du Bürgergeld beziehst, verraten wir dir in diesem Artikel.

So hoch fällt das Bürgergeld aus

Ziel der Einführung des Bürgergeldes ist es, dass sich die Betroffenen auf die Arbeitssuche konzentrieren können. Aus diesem Grund ist es auch möglich, sich etwas dazuzuverdienen, wenn man Bürgergeld bezieht. Derzeit liegt der Regelbetrag für das Bürgergeld bei 502 Euro im Monat für Alleinstehende und 451 Euro im Monat pro Partner:in in einer Bedarfsgemeinschaft.

So viel Geld darfst du zum Bürgergeld dazuverdienen

Grundsätzlich dürfen sich alle Personen, die Bürgergeld beziehen, nebenbei etwas Geld dazuverdienen. Je nachdem, um wie viel Geld es sich dabei handelt, muss man jedoch mit Abzügen beim Bürgergeld rechnen. Ein Zuverdienst von 100 Euro im Monat wird jedoch nicht auf das Bürgergeld angerechnet. Verdienst du mehr Geld, gelten seit dem 1. Juli 2023 die folgenden Zuverdienstgrenzen:

  • Verdienst du zwischen 100 und 520 Euro im Monat zusätzlich, so bleiben 20 Prozent deines Verdienstes anrechnungsfrei.
  • Liegt dein Zuverdienst zwischen 520 und 1.000 Euro monatlich, so gilt ein Einkommensfreibetrag von 30 Prozent.
Kellnerin
Je nachdem, wie viel du dir hinzuverdienst, hast du unterschiedlich hohe Abgaben. Foto: IMAGO/Westend61

Falls du jeden Monat sogar mehr als 1.000 Euro verdienst, ist der Einkommensfreibetrag davon abhängig, ob du alleinerziehend bist oder nicht. Bei einem monatlichen Einkommen von 1.000 bis 1.200 Euro oder bei Alleinerziehenden sogar bis 1.500 Euro bleiben 10 Prozent anrechnungsfrei.

Fazit: Auch Ehrenämter bleiben teilweise anrechnungsfrei

Auch wenn du Bürgergeld beziehst, hast du also sie Möglichkeit, dir zusätzlich noch etwas dazuzuverdienen – und das teilweise sogar anrechnungsfrei. Das gilt im Übrigen auch für das Ausüben eines Ehrenamtes. Denn dafür erhältst du in vielen Fällen eine Aufwandsentschädigung. Ist diese nicht höher als 250 im Monat, bleibt auch sie anrechnungsfrei. Somit kannst du dir im Jahr bis zu 3.000 Euro sichern, die nicht auf das Bürgergeld angerechnet werden.

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