Zum Jahreswechsel wurde aus Hartz IV das sogenannte Bürgergeld. Mit dem neuen Konzept sollte die Situation der Empfänger:innen signifikant verbessert werden. Wesentliche Änderungen umfassten höhere Regelsätze sowie eine Reduzierung von Sanktionen und Einschränkungen im Vergleich zum vorherigen Hartz-IV-System. Nach einem halben Jahr seit dem Start stehen nun weitere Neuerungen bevor. Ab dem 1. Juli 2023 treten verschiedene Änderungen in Kraft. Hier ist ein Überblick über die kommenden Maßnahmen.
Neue Freigrenzen beim Bürgergeld: Aufstocken:innen bleibt mehr Geld
Ab dem nächsten Monat können sich Personen, die trotz des Bezugs von Bürgergeld weiterhin arbeiten, über eine erfreuliche Veränderung freuen. Denn ab dem kommenden Monat werden die Freibeträge für Aufstocker:innen erhöht. Das bedeutet, dass sie künftig einen größeren Anteil ihres Verdienstes behalten können. Bei einem Zusatzverdienst zwischen 520 und 1000 Euro steigt der zu behaltende Anteil von bisher 20 Prozent auf nunmehr 30 Prozent. Laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bedeutet dies eine Ersparnis von bis zu 48 Euro.
Schüler:innen, Studierende und Auszubildende dürfen Einkommen bis zur Minijob-Grenze behalten
Es gibt auch signifikante Veränderungen für Schülerinnen und Schüler, Studierende und Auszubildende. Ab sofort dürfen sie ihr Einkommen bis zur Grenze eines Minijobs, der derzeit bei 520 Euro liegt, vollständig behalten. Gleiches gilt für das Taschengeld, das sie im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes und des Freiwilligen Sozialen Jahres erhalten.
Des Weiteren wird die bisherige Eingliederungsvereinbarung durch einen Kooperationsplan ersetzt. Dieser Plan wird gemeinsam mit den Betroffenen entwickelt und dient als „roter Faden“ für den Eingliederungsprozess. Im Gegensatz zur vorherigen Vereinbarung ist der Kooperationsplan jedoch rechtlich nicht bindend. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) betont damit eine stärkere Zusammenarbeit und Partizipation der Betroffenen bei der Gestaltung ihrer eigenen Eingliederungsmaßnahmen.
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Bürgergeld: Was sich zum 1. Juli noch alles ändert
Hinsichtlich des Bürgergelds treten zum 1. Juli 2023 außerdem noch diese Änderungen in Kraft:
- Einführung eines monatlichen Weiterbildungsgeldes in Höhe von 150 Euro für Bürgergeld-Beziehende, während sie eine berufsabschlussbezogene Weiterbildung absolvieren.
- Monatlicher Bürgergeldbonus in Höhe von75 Euro für Maßnahmen, die für eine Integration besonders wichtig sind.
- Förderung von Grundkompetenzen (Lesen, Mathematik- oder IT-Kenntnisse) wird erleichtert.
- Mutterschaftsgeld zählt nicht mehr zum Einkommen.
- Erbschaften werden als Vermögen, nicht mehr als Einkommen berücksichtigt.