Das Konzept eines bedingungslosen Grundeinkommens, zu dem auch das Bürgergeld gehört, existiert schon seit einiger Zeit. Es gibt historische Vorläufer und verschiedene Varianten des Grundeinkommens, die im Laufe der Jahre vorgeschlagen und diskutiert wurden. Erfahre hier mehr darüber, wem wie viel Bürgergeld zustünde.
Was ist das Bürgergeld?
Das Bürgergeld ist ein Konzept eines bedingungslosen Grundeinkommens, bei dem jeder Bürger oder jede Bürgerin eines Landes einen festen Geldbetrag regelmäßig vom Staat erhält, unabhängig von ihrem Einkommen, ihrer Beschäftigung oder anderen Bedingungen. Das Bürgergeld soll dazu dienen, das Existenzminimum einer Person abzudecken und ihr ein gewisses Maß an wirtschaftlicher Sicherheit zu bieten.
Die Idee hinter dem Bürgergeld ist, dass es jedem Bürger ermöglicht, seine grundlegenden Bedürfnisse zu erfüllen, ohne auf staatliche Sozialleistungen angewiesen zu sein. Das könnte laut einigen Stimmen zu mehr individueller Freiheit und Chancengleichheit führen kann, da Menschen in der Lage sind, Entscheidungen über ihre Arbeit, Ausbildung und Lebensweise unabhängig von finanziellen Zwängen zu treffen.
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Es gibt verschiedene Modelle und Vorstellungen darüber, wie ein Bürgergeld umgesetzt werden könnte. Einige Vorschläge sehen vor, dass das Bürgergeld für alle Bürger gleichermaßen gilt, während andere darauf abzielen, bestimmte Bedürftigkeitskriterien zu berücksichtigen. Die genauen finanziellen Details und die Höhe des Bürgergeldes können je nach politischem Kontext und Zielen variieren.
Bürgergeld: Wie viel finanzielle Hilfe steht Berechtigten zu?
Wer Bürgergeld beantragen möchte, muss einige Bedingungen erfüllen. Antragstellende müssen ihren aktuellen Aufenthalt und Lebensmittelpunkt in Deutschland haben, außerdem muss eine Erwerbsfähigkeit vorliegen, das bedeutet, dass betroffene Personen grundsätzlich in der Lage sind, mindestens drei Stunden pro Tag erwerbsfähig zu sein, das geht aus einem Infoblatt der Arbeitsagentur hervor.
Alleinstehende/ Alleinerziehende: 502 Euro pro Monat
Volljährige Partner in Bedarfsgemeinschaft: 451 Euro pro Monat
Kinder von 14-17 Jahren: 420 Euro pro Monat
6-13 Jahre: 348 Euro pro Monat
Unter 6 Jahren alte Kinder: 318 Euro pro Monat
Bürgergeld-Rechner kann bei Ermittlung des individuellen Betrages helfen
Ein Bürgergeld-Rechner der Stiftung Warentest soll helfen, unter Berücksichtigung individueller Umstände einen Richtwert für das Bürgergeld zu ermitteln. Den vollständigen Betrag ermittelt letztendlich das zuständige Jobcenter.